Bestandsgebäude des Bundes
Erfassung und Abbau baulicher Barrieren in Bestandsgebäuden des Bundes
Selbstverpflichtung des Bundes zum barrierefreien Bauen
Mit § 8 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) – Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bauen und Verkehr – hat sich der Bund selbst verpflichtet, zivile Neu-, Um- und Erweiterungsbauten nach den anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu gestalten.
Die Verpflichtung gilt für Gebäude, die sich im Eigentum des Bundes befinden einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Hiermit übernimmt der Bund eine Vorbildfunktion für barrierefreies Bauen. Das bedeutet, dass für alle, auch für Menschen mit motorischen, visuellen, auditiven und kognitiven Einschränkungen, gebaut wird.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat als Planungshilfe den „Leitfaden Barrierefreies Bauen – Hinweise zum inklusiven Planen von Baumaßnahmen des Bundes“ veröffentlicht. Er ist nützlich für alle, die an Baumaßnahmen des Bundes nach RBBau (Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes) beteiligt sind. Der Leitfaden steht sowohl in gedruckter Form als auch online unter www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de zur Verfügung.
Erfassung und Abbau von baulichen Barrieren in Bestandsgebäuden
Gemäß § 8 Absatz 3 BGG sind die Bundesbehörden verpflichtet, im Jahr 2021 über den Stand der baulichen Barrierefreiheit ihrer Gebäude zu berichten. Zudem müssen sie Maßnahmen- und Zeitpläne zum Abbau der Barrieren erstellen.
In einem Arbeitskreis unter Federführung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurden zusammen mit Bundesbehörden Angebote zur Unterstützung entwickelt, mit denen zielorientiert bauliche Barrierefreiheit überprüft und der Abbau von Barrieren eingeleitet werden kann. Neben einem Schulungsangebot zur baulichen Barrierefreiheit und der Entwicklung eines Zollstocks mit gängigen Messpunkten der Barrierefreiheit besteht das Unterstützungsangebot vor allem aus einer Systematik zur Erfassung und zum Abbau baulicher Barrieren in Bestandsgebäuden des Bundes (PDF, barrierefrei).
Mit einer Checkliste und Fragen zu 88 Merkmalen der Barrierefreiheit können die Gebäude und ihre Grundstücke überprüft werden. Kriterien, nach denen identifizierte Barrieren bewertet werden können, bilden die Grundlage, um Maßnahmen- und Zeitpläne für den Abbau der Barrieren zu entwickeln. Mit Hilfe einer automatisierten Zusammenfassung der Ergebnisse können die Bundesbehörden ihrer Berichtspflicht im Jahr 2021 nachkommen und dabei sowohl hinreichende Qualitäten der Barrierefreiheit in ihren Gebäuden abbilden als auch Aussagen zum geplanten Abbau der Barrieren treffen.
Sollten für den Abbau dokumentierter Barrieren Umbaumaßnahmen erforderlich sein, werden die betroffenen Gebäudeteile gemäß „Leitfaden Barrierefreies Bauen - Hinweise zum inklusiven Planen von Baumaßnahmen des Bundes“ und den anerkannten Regeln der Technik vollständig barrierefrei umgebaut. Auch die bei der Erhebung nicht erfassten Barrieren werden hierbei beseitigt.
Die obersten Bundesbehörden beschlossen einvernehmlich, die vom Arbeitskreis konzipierten Verfahrensweisen umzusetzen und die konkreten Unterstützungsangebote der Bundesfachstelle Barrierefreiheit anzunehmen.