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In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Gebäude

Um für Gebäude eine vollständige Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ohne fremde Hilfe für alle Menschen zu ermöglichen, ist es unerlässlich, diese barrierefrei zu gestalten. Hierbei ist es neben einer barrierefreien Planung und Gestaltung einzelner Bauteile besonders wichtig, eine lückenlose barrierefreie Wegeführung von der Grundstücksgrenze über die Wege auf dem Grundstück und den Eingangsbereich bis hin zu allen Teilen im Gebäude zu gewährleisten.

Das anerkannte Regelwerk für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden ist die DIN 18040-1. Die Norm kann auch für Gebäude angewandt werden, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören nach § 50 Abs. 2 Musterbauordnung (MBO) insbesondere:

  • Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
  • Sport- und Freizeitstätten
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
  • Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
  • Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen

Die Musterbauordnung besitzt nur empfehlenden Charakter. Die konkreten Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden sind in den Bauordnungen der Länder und über die von den Ländern eingeführten Technischen Baubestimmungen festgelegt. Je nach Gebäudeart können weitere rechtliche Vorgaben, etwa für Versammlungsstätten oder Beherbergungsstätten, gelten.

Für eine ganzheitliche Betrachtung des Themas Barrierefreiheit bezogen auf das jeweilige Bauvorhaben hat sich mittlerweile das sogenannte „Konzept Barrierefreiheit“ etabliert. Seine Hauptfunktion liegt darin, für ein konkretes Objekt und seine Außenanlagen die Umsetzung der Barrierefreiheit sowohl schriftlich als auch zeichnerisch schlüssig zu erläutern. In immer mehr Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (Stand: 2023)) ist das Konzept Barrierefreiheit Teil des Baugenehmigungsverfahrens. Darüber hinaus ist es auch für Bauten des Bundes anzuwenden (siehe Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes).

Bestandsgebäude des Bundes: Verpflichtung nach § 8 BGG

Mit § 8 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) – Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bauen und Verkehr – hat sich der Bund selbst verpflichtet, zivile Neu-, Um- und Erweiterungsbauten nach den anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu gestalten. Details dazu lesen Sie hier:
Bestandsgebäude des Bundes