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In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Barrierefreie Online-Videos

BIK für Alle hat einen Leitfaden veröffentlicht, der das Produzieren von barrierefreien Online-Videos für alle am Prozess Beteiligten erklärt und leichter macht. Der Leitfaden beschreibt, welche Schritte in welcher Phase wichtig und nötig sind.

Produzenten sollten beispielsweise frühzeitig bestimmte Barrierefreiheits-Anforderungen mitdenken.

Für Entwickler hält der Leitfaden Vorgaben für die Einbindung auf Webseiten bereit, beantwortet Fragen zur BITV 2.0 und gibt Empfehlungen für Medienelemente wie geeignete Videoplayer. Redakteure finden Adressen von Dienstleistern und Tipps zur Untertitelung. Insbesondere das Anlegen einer Transkription auf YouTube wird ausführlich erklärt.

Die Aktion Mensch hat einen barrierefreien Videoplayer entwickelt, der leicht auf Internetseiten eingebunden werden kann und frei verfügbar ist. Dazu gibt es noch hilfreiche Tipps, wie man zum Beispiel Untertitel erstellt.

Tipps für die optimale Darstellung von Gebärdensprache in Videos

Wie positioniert man einen Gebärdensprachdolmetscher am besten in einem Video, wie groß muss das Fenster sein? Das sind einige der Fragen, die sich bei der Einbindung von Gebärdensprachdolmetschern in Videos oder Live-Übertragungen stellen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat daher "Empfehlungen für die Bereitstellung von Angeboten in Gebärdensprache in deutschen Medien" (PDF) veröffentlicht. Sie sind als Ratgeber für Fernsehsender gedacht, aber viele der Tipps lassen sich auch auf andere Videos oder Livestreams übertragen.

Logo für Videos in Gebärdensprache

Zur Bebilderung von Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) gibt es ein Logo, das kostenfrei nutzbar ist. Dieses können Sie hier herunterladen: Logo DGS. Die BITV 2.0 schreibt für Bundesbehörden die Nutzung des Logos für die Videos in Deutscher Gebärdensprache vor (vgl. BITV 2.0 Anlage 2, Teil 1).