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In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Alternativtexte

Damit blinde Menschen Bilder im Internet oder auch in Dokumenten erfassen können, benötigen sie einen sogenannten Alternativtext. Dieser Alternativtext beschreibt die durch ein Bild vermittelte Information (daher auch „Bildbeschreibung“ genannt). Alternativtexte werden bei den Bildern hinterlegt – „unsichtbar“ für sehende Menschen.

Blinde und stark seheingeschränkte Menschen nutzen einen Screenreader (Bildschirmvorleseprogramm), um sich die Inhalte eines Computers, Tablets oder Smartphones vorlesen zu lassen. Der Screenreader erkennt, dass es sich um ein Bild handelt und liest dann den hinterlegten Alternativtext vor.

Im Gegensatz zu einer Bildunterschrift, die zusätzliche Informationen zum Bild vermittelt, beschreibt ein Alternativtext wirklich nur, was auf dem Bild zu sehen ist.

Wie sollte ein Alternativtext geschrieben sein?

Speziell für die Gestaltung von Alternativtexten in Sozialen Medien hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse hat der Verband in vier Regeln zusammengefasst:
„Bildbeschreibung (Alternativtext) in Social Media – vier einfache Regeln“

Beim Verfassen der Bildbeschreibung sollte man sich immer fragen: Welche Information möchte ich durch das Bild vermitteln? Diese Information ist dann nach dem Motto „So ausführlich wie nötig, so wenig wie möglich” in Worte zu fassen.

Wenn auf dem Bild Informationen vermittelt werden, die ebenfalls im Posting-Text stehen (z. B. bei einem Flyer), sollte man im Alternativtext auf den Posting-Text verweisen, damit der Screenreader nicht unnötig Inhalte doppelt vorliest.

Alternativtexte bei dekorativen Bildern

Nicht jedes Bild oder jede Grafik benötigt einen Alternativtext. Wenn ein Bild bzw. eine Grafik zum Beispiel nur der lesefreundlichen Gestaltung dient, ist kein Alternativtext erforderlich. In diesen Fällen kennzeichnet man das Bild als „dekorativ“. Dann wird es von Screenreadern ignoriert und blinde Menschen müssen sich keine irrelevanten Informationen anhören.

Diese Funktion gibt es allerdings nur bei Websites und Dokumenten, nicht jedoch in Social Media. Insofern sollten Bilder in sozialen Medien immer mindestens mit einer kurzen Bildbeschreibung versehen werden. Denn eine blinde Person kann nicht unterscheiden, ob es sich bei einem fehlenden Alternativtext um Absicht handelt, weil das Bild dekorativ ist, oder ob der Alternativtext fehlt, weil er vergessen wurde. 

Konkrete Tipps für die Umsetzung in den einzelnen Social-Media-Kanälen

Zu den verschiedenen Plattformen der Sozialen Medien haben wir konkrete Tipps zusammengestellt, wie Sie dort die Alternativtexte – kurz Alt-Texte – bei Bildern und Grafiken hinterlegen:

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