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In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Nutzergruppen und Zugänglichkeit

Bezüglich der digitalen Barrierefreiheit gibt es unterschiedliche Bedürfnisse von den verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern, die eine Behinderung haben. Welche das sind und wie man diese berücksichtigen kann, haben wir auf dieser Seite zusammengestellt.

Sehbehinderung und Blindheit

Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen haben andere Bedürfnisse beim Zugang zu digitalen Medien als Menschen, die blind sind.

Sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer

Menschen mit einer Sehbehinderung, die noch über einen Sehrest verfügen und sich (noch) überwiegend visuell orientieren, nutzen digitale Inhalte wie folgt:

  • Sie nutzen beispielsweise Bildschirmlupen und Zoom-Funktionen, die Bildschirminhalte vergrößern.
  • Sie passen die optische Darstellung an, indem sie z. B. die Farben invertieren oder die Kontraste ändern.
  • Sie lassen sich teilweise Inhalte durch Vorlesefunktionen vorlesen.

Damit visuelle Inhalte wie Bilder und Grafiken in Sozialen Medien für Menschen mit Sehbehinderung wahrnehmbar sind, sollte auf bestimmte Mindestkontraste geachtet werden. Auch die Auflösung sollte ausreichend sein, sodass die Bilder auch bei starker Vergrößerung nicht zu stark „verpixeln“ und somit unscharf werden.

Zu beachten ist auch die Auswahl der Schriftart und Gestaltung der Schrift. Es sind serifenlose Schriften zu bevorzugen. Mehr zur Gestaltung der Schrift lesen Sie hier:
Gestaltung und Kontraste.

Blinde Nutzerinnen und Nutzer

Blinde Menschen nutzen einen Screenreader, ein Bildschirm-Vorlese-Programm, um die Inhalte an einem Computer, einem Tablet oder Smartphone zu erfassen. Der Screenreader gibt alle von der Maschine auslesbaren Informationen eines digitalen Angebots wieder.

Der Screenreader-Nutzende kann sich die Inhalte entweder akustisch ausgeben, also vorlesen lassen, und/oder sie haptisch als Braillezeichen lesen, nämlich über eine sogenannte Braillezeile. Auf diese Weise kann man sich Text vorlesen lassen, aber auch Bilder und Links. Damit Bilder vom Screenreader ausgelesen werden können, benötigen sie Alternativtexte. Der Alternativtext beschreibt kurz den Inhalt des Bildes.

Testen?

Wer übrigens selbst mal Bildschirmlupen und andere Tools für Menschen mit Sehbehinderung ausprobieren möchte, kann dies einfach tun: Viele assistive Funktionen sind heutzutage bereits in Desktop-Geräten, Tablets und Smartphones integriert. Wenn man die entsprechende Funktion aktiviert, kann man selbst erleben, wie eine Bildschirmlupe oder ein Farbfilter funktioniert.

Hörbehinderung und Gehörlosigkeit

Für gehörlose Menschen ist die Gebärdensprache die Muttersprache. Die Sozialen Medien bieten für Gehörlose neue Möglichkeiten der Kommunikation, da sie problemlos Videos in Gebärdensprache teilen können.

Für Menschen mit Hörbehinderung sind Untertitel wesentlich. Sie können oft keine Gebärdensprache, weil sie die Hörbehinderung erst im Laufe ihres Lebens erworben haben. Nicht wenige haben, auch wenn sie mit Hörtechnik versorgt sind, kein freies Sprachverstehen, d. h. sie können ohne Lippenlesen Sprache nicht verstehen. Für sie sind Untertitel die Voraussetzung für barrierefreien Zugang zu Videos und Podcasts.

Daneben gibt es auch viele Menschen ohne Behinderung, die Videos in bestimmten Situationen ohne Ton schauen wollen oder müssen (z. B. weil sie gerade unterwegs sind und keine Kopfhörer dabei haben).

Um Untertitel zu verfassen, gibt es mittlerweile viele Hilfsmittel. So können automatische Spracherkennungstools Untertitel erstellen.

Mehr zum Thema Untertitel lesen Sie hier:
Untertitel bei Videos

Lern- und Leseschwierigkeiten, Neurodiversität

Menschen mit sogenannten Lernschwierigkeiten bzw. geistigen Beeinträchtigungen sind auf Leichte bzw. Einfache Sprache angewiesen.

Im Gegensatz zur Einfachen Sprache hat die Leichte Sprache feste Regeln, nach denen sie geschrieben wird. Diese Regeln hat das Netzwerk Leichte Sprache als PDF-Datei veröffentlicht.

Wichtige Regeln der Leichten Sprache sind:

  • Verwendung kurzer Sätze
  • pro Satz eine Aussage
  • einfache Grammatik (z. B. aktiver Stil mit Verben, kein Passiv)
  • keine Verneinungen
  • keine Metaphern
  • keine Fremd- oder Fachwörter (oder diese müssen erklärt werden)

Lange, zusammengesetzte Wörter werden bei der Leichten Sprache zum Beispiel durch einen Bindestrich getrennt, um die Lesbarkeit zu erhöhen.

Bei der Einfachen Sprache ist das Sprachniveau der Nutzerinnen und Nutzer höher als bei der Leichten Sprache. Die Zielgruppe ist größer, da sie sich auch an Menschen richtet, die eine Sprache (noch) nicht gut beherrschen.

In Sozialen Medien gibt es auf Instagram ein Angebot in Einfacher Sprache: Der Deutschlandfunk hat den Kanal „nachrichtenleicht”. Dort veröffentlicht er Nachrichten in Einfacher Sprache. Auch die Gestaltung der Posts ist der Zielgruppe angepasst: Die Fotomotive sind einfach, die Farbgebung ist klar und ruhig und der Aufbau des Bilds immer gleich. Das kommt denjenigen entgegen, die vielleicht von zu vielen Reizen schnell überfordert sind.

Übrigens: Auch einige gehörlose Menschen, deren Muttersprache die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist, profitieren von der Einfachen Sprache. Denn für sie ist die Schriftsprache häufig eine Fremdsprache – und das Niveau, wie sie diese beherrschen, ist unterschiedlich.

Auch blinde Menschen, die einen Screenreader nutzen, bevorzugen eine klare, korrekte Sprache, ohne zu viele fremdsprachige Begriffe, Abkürzungen und ähnliches, die unter Umständen vom Screenreader nicht korrekt bzw. verständlich vorgelesen werden.

Mehr zur Leichten Sprache lesen Sie auch auf dieser Seite:
Leichte Sprache

Weiteres zum Thema Sprache in Sozialen Medien finden Sie hier:
Sprache, Hashtags, Emojis