Barrierefreie Software
Auch Programme sind barrierefrei zu gestalten, damit sie für alle nutzbar und zugänglich sind.
Pflichten für öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen von Bund und Ländern wurden durch die Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Auf Bundesebene wurden die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt.
Öffentliche Stellen des Bundes müssen demnach neben Websites und Apps auch ihre sogenannten „elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe“ barrierefrei gestalten. Das sind Verfahren, die im Rahmen des Verwaltungshandelns intern oder extern angewandt werden und sich der Informations- und Kommunikationstechnik bedienen (vgl. § 2a BITV 2.0). Hierzu zählen insbesondere Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung (E-Akte). Laut der Gesetzesbegründung fällt zum Beispiel auch eine elektronische Zeiterfassung in die Kategorie „elektronischer Verwaltungsablauf“. Integrierte Inhalte wie Dokumente, Video - und Audiodateien sind als Bestandteile der elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe ebenfalls barrierefrei zu gestalten.
Mehr zu den elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen lesen Sie in den FAQ zur EU-Webseitenrichtlinie, Frage 3: FAQ.
Auch grafische Programmoberflächen sind barrierefrei zu gestalten (vgl. § 2 BITV 2.0). Grafische Programmoberflächen sind webbasierte und nicht webbasierte Anwendungen einschließlich der grafischen Nutzerschnittstellen auf zweidimensionalen Bildschirmen und Displays und grafischen Nutzerschnittstellen in dreidimensionalen virtuellen Repräsentationen oder in Echtzeit-Raum-Repräsentationen (vgl. § 2a BITV 2.0).
Vorgaben nach BITV 2.0
Der anzuwendende Standard wird in der BITV 2.0 nicht direkt genannt, sondern sie verweist auf die jeweils im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemachten harmonisierten Normen (§ 3 Absatz 2 BITV 2.0). Diese Europäische Norm ist zurzeit die EN 301 549 in der Version V3.2.1 (2021-03). Die EN verweist wiederum auf die WCAG 2.1. Mehr dazu lesen Sie hier: Die BITV 2.0
Die Vorgaben für Software finden sich u.a. im Abschnitt 11.
Weitere Informationen zu den technischen Standards und den rechtlichen Vorgaben können Sie aus dieser Veröffentlichung der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik entnehmen:
https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/standards-zur-barrierefreiheit.html
Die EN gibt es auch in deutscher Sprache, Sie können sie – bei berechtigtem Interesse – über die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) erhalten:
https://www.bfit-bund.de/DE/Presse/presse.html
Handlungsleitfaden zur Gestaltung barrierefreier Software
Im Rahmen des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik (nach § 5 BITV 2.0) hat die Arbeitsgruppe Software eine Handreichung entwickelt. Der sogenannte „Handlungsleitfaden zur Gestaltung barrierefreier Software“ bietet einen schnellen Einstieg in das Thema und beschreibt die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Software. Er nennt die rechtlichen Verpflichtungen für öffentliche Stellen des Bundes und ebenso die technischen Standards. Beschrieben werden auch die verschiedenen Rollen und Aufgaben von Personen, die an der Umsetzung von barrierefreier Software in Behörden beteiligt sind, sowie ganz konkrete Projektmanagement-Wege (Best-Practice-Beispiele). Zudem werden das Testen von barrierefreier Software und das Nachweisen von Barrierefreiheit (Prüfbericht) erläutert.
Zielgruppe des Handlungsleitfadens sind IT- und Beschaffungsverantwortliche öffentlicher Stellen, IT-Dienstleister öffentlicher Stellen sowie Software-Hersteller, deren Produkte bei öffentlichen Stellen eingesetzt werden.
Die Handreichung barrierefreie Software können Sie hier aufrufen:
https://handreichungen.bfit-bund.de/ag02/
Handreichungen des Ausschusses für barrierefreie IT
Alle Handreichungen des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik gemäß § 5 BITV 2.0 finden Sie unter diesem Link:
https://handreichungen.bfit-bund.de/