BGG und BITV 2.0
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen musste von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 23. September 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde sie auf Bundesebene im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) umgesetzt.
Auch die BITV 2.0, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), musste überarbeitet werden. Am 25. Mai 2019 trat die aktualisierte BITV 2.0 in Kraft.
Hier finden Sie die Links zum BGG und zur BITV 2.0 zum Nachlesen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Der aktuelle Text des BGG:
Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie in das BGG (enthält Begründungen zu den einzelnen Änderungen):
Die BITV 2.0
Die Rechtsgrundlage der BITV 2.0 ist § 12d BGG:
Die aktuelle BITV 2.0, in Kraft getreten am 25. Mai 2019, ist hier abrufbar:
Die Bekanntmachung der Begründung zur Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung finden Sie hier:
Eine barrierefrei lesbare Fassung dieser Begründung, die Grundlage der Bekanntmachung war, hat das BMAS veröffentlicht: Verordnung Änderung BITV 2.0 (PDF, barrierefrei)
Alle Infos zur neuen BITV 2.0 haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Die neue BITV 2.0 - was hat sich geändert?
Durchführungsbeschlüsse der EU
Bei der Überarbeitung der BITV 2.0 wurden die Durchführungsbeschlüsse der EU-Kommission berücksichtigt:
FAQ zur EU-Webseitenrichtlinie und zum BGG
Häufige Fragen und Antworten zur Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie in das BGG haben wir in unseren FAQ zusammengetragen:
FAQ zur EU-Webseitenrichtlinie