Vorgaben der EU
Hier finden Sie die Links zu allen rechtlichen Vorgaben der EU zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen seit dem Jahr 2016.
Allerdings ist dabei zu beachten: Nicht die in der EU-Webseitenrichtlinie angegebenen Fristen sind für öffentliche Stellen des Bundes in Deutschland entscheidend und bindend, sondern die Fristen, die im aktuellen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) angegeben sind. Alle Infos und Links zum BGG finden Sie hier: Umsetzung im BGG.
Die EU-Webseitenrichtlinie
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist am 2. Dezember 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Hier können Sie die Richtlinie nachlesen:
Richtlinie 2016/2102
Durchführungsbeschlüsse der EU-Kommission
Aufgrund der Richtlinie 2016/2102 wurden von der EU-Kommission drei Durchführungsbeschlüsse erstellt.
Die Durchführungsbeschlüsse erläutern einzelne, in der Richtlinie angekündigte Pflichten und legen die weitere inhaltliche Ausgestaltung dieser Verpflichtungen dar.
Auch bei der Überarbeitung der BITV 2.0 wurden die Durchführungsbeschlüsse berücksichtigt.
1. Durchführungsbeschluss Mustererklärung zur Barrierefreiheit
2. Durchführungsbeschluss Überwachung
Wie dieser Durchführungsbeschluss zur Überwachungsmethodik zu verstehen ist, erläutert Detlev Fischer vom Projekt-Team Usability (Dias GmbH) im Artikel:
"EU-Webseitenrichtlinie – die 'Vereinfachte Überwachung' im Kontext der Überwachungsmethodik".
3. Durchführungsbeschluss maßgebender Standard
Am 11. August 2021 wurde dieser Durchführungsbeschluss durch einen neueren geändert:
Die Europäische Norm
Die Europäische Norm EN 301 549 in der jeweils maßgeblichen Version finden Sie hier als PDF, in englischer Sprache (nicht barrierefrei):
Auf diese Norm bezieht sich § 3 der BITV 2.0.
FAQ zur EU-Webseitenrichtlinie und zum BGG
Häufige Fragen und Antworten zur Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie in das BGG haben wir in unseren FAQ zusammengetragen: