Bereich Fachwissen

Fachwissen

In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Vorgaben der EU

Hier finden Sie die Links zu allen rechtlichen Vorgaben der EU zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen seit dem Jahr 2016.

Allerdings ist dabei zu beachten: Nicht die in der EU-Webseitenrichtlinie angegebenen Fristen sind für öffentliche Stellen des Bundes in Deutschland entscheidend und bindend, sondern die Fristen, die im aktuellen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) angegeben sind. Alle Infos und Links zum BGG finden Sie hier: Umsetzung im BGG.

Die EU-Webseitenrichtlinie

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist am 2. Dezember 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Hier können Sie die Richtlinie nachlesen:
Richtlinie 2016/2102

Durchführungsbeschlüsse der EU-Kommission

Aufgrund der Richtlinie 2016/2102 wurden von der EU-Kommission drei Durchführungsbeschlüsse erstellt.
Die Durchführungsbeschlüsse erläutern einzelne, in der Richtlinie angekündigte Pflichten und legen die weitere inhaltliche Ausgestaltung dieser Verpflichtungen dar.
Auch bei der Überarbeitung der BITV 2.0 wurden die Durchführungsbeschlüsse berücksichtigt.

1. Durchführungsbeschluss Mustererklärung zur Barrierefreiheit

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

2. Durchführungsbeschluss Überwachung

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Wie dieser Durchführungsbeschluss zur Überwachungsmethodik zu verstehen ist, erläutert Detlev Fischer vom Projekt-Team Usability (Dias GmbH) im Artikel:
"EU-Webseitenrichtlinie – die 'Vereinfachte Überwachung' im Kontext der Überwachungsmethodik".

3. Durchführungsbeschluss maßgebender Standard

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 der Kommission vom 20. Dezember 2018 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates

Am 11. August 2021 wurde dieser Durchführungsbeschluss durch einen neueren geändert:

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen

Die Europäische Norm

Die Europäische Norm EN 301 549 in der jeweils maßgeblichen Version finden Sie hier als PDF, in englischer Sprache (nicht barrierefrei):

EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)

Auf diese Norm bezieht sich § 3 der BITV 2.0.

FAQ zur EU-Webseitenrichtlinie und zum BGG

Häufige Fragen und Antworten zur Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie in das BGG haben wir in unseren FAQ zusammengetragen:

FAQ zur EU-Webseitenrichtlinie 

Mehr zur EU-Webseitenrichtlinie, zum BGG und zur aktualisierten BITV 2.0: