Praxishilfen für Kulturbetriebe
„Öffentlich geförderte Kulturbetriebe sind gesetzlich dazu verpflichtet, kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu verwirklichen, und zwar sowohl für Mitarbeiter:innen, für Gäste wie auch für Künstler:innen und Kulturschaffende“. (Quelle: "Handbuch. Inklusive und barrierefreie Kulturarbeit" der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich aus Dresden).
Die Schaffung von Inklusion und Barrierefreiheit ist eine organisationsübergreifende Aufgabe und betrifft das Personal und Publikum ebenso wie die Umsetzung von Programmen und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei müssen die Dimensionen Personal und Führung, Programm und Vermittlung, Kommunikation und Information sowie Gebäude und Technik für einen Kulturbetrieb berücksichtigt werden. Der Abbau von Barrieren ist ein fortlaufender Prozess und lässt sich nicht von heute auf morgen umsetzen. Einige Maßnahmen, wie zum Beispiel das Angebot einer Ausstellungsführung in Gebärdensprache, lassen sich unkomplizierter umsetzen. Andere Maßnahmen sind aufwändiger und müssen langfristiger geplant werden. Sinnvoll ist es, in den Kulturbetrieben unter Beteiligung verschiedener Expertinnen und Experten ein Gesamtkonzept für den Abbau von Barrieren zu erstellen. Dieses kann dann nach und nach umgesetzt werden. Hierzu ist ein Grundwissen über Barrierefreiheit und barrierefreie Kulturbetriebe unerlässlich.
Hinweis: Eine Sammlung rechtlicher Grundlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Kulturbereich finden Sie auf dieser Internetseite unter „Gesetzliche Grundlagen“.
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