Initiativen der Bundesregierung
Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode möchte gemäß ihres Koalitionsvertrages zukünftig „Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern“ und tritt „für Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein“. Bei der Umsetzung des Vorhabens gibt es hierzu bisher jedoch keine Einigkeit: Sachverständige zeigen sich sowohl bei der Frage, ob ein solches Staatsziel Verfassungsrang bekommen soll, uneinig, als auch darin, wie dies formuliert werden könnte. (Quelle: Deutscher Bundestag - Aufnahme eines Staatsziels Kultur in weiter Ferne).
Ausgewählte Initiativen
Um Inklusion zu fördern und Kulturelle Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in ihrer und den nachgeordneten Behörden zahlreiche Initiativen entwickelt. So erhalten zum Beispiel Einrichtungen, die dauerhaft von der BKM gefördert werden, Zuwendungen nur in Verbindung mit der Auflage, Inklusion in den Institutionen zu stärken. Grundsätzlich ist die Förderung von Kunst und Kultur Sache der Länder und Gemeinden. Dennoch beteiligt sich der Bund in erheblichem Maße an den Gesamtausgaben.
Durch unterschiedliche Programme und Projekte stärkt die BKM die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kunst und Kultur. Sie fördert neue strategische und methodische Ansätze im Bereich Inklusion sowie die Umsetzung der UN-BRK in den Einrichtungen. Eine Vielzahl Kulturschaffender aus unterschiedlichen Bereichen konnte ihre Expertise im Bereich Barrierefreiheit bereits erfolgreich ausbauen. Sie entwickelten erfolgreiche Modelle und Umsetzungsstrategien, die kulturelle Bildung zu stärken sowie Teilhabemöglichkeiten zu verbessern. Die Förderung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit durch die BKM soll perspektivisch ausgebaut werden. Der Fokus soll hierbei auf den Bereichen Personal, Programm, Publikum sowie Öffentlichkeitsarbeit liegen.
Auch die Filmförderung des Bundes verpflichtet dazu, Barrierefreiheit herzustellen. Dies bezieht sich sowohl auf die Förderung der Produktion von Kinofilmen und Serien als auch auf die digitale Aufarbeitung des Film-Erbes. Bei den investiven Kinoförderungen werden in Kinos aller Größen Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit verbessern. Nähere Informationen über die Filmförderungen des Bundes erhalten Sie auf der Internetseite der BKM unter Kulturelle Filmförderung und Wirtschaftliche Filmförderung sowie auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA).
Vor-Ort-Beratung Inklusion und Barrierefreiheit ist ein Programm der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel und der BKM für Institutionen, die dauerhaft von der BKM gefördert werden. Ziel ist es, durch Beratungen die Praxis der Inklusion und Barrierefreiheit in den Einrichtungen zu analysieren sowie zu optimieren. Hierdurch wird kulturelle Teilhabe gestärkt bzw. weiterentwickelt.
Die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW bietet mit ihrem „Netzwerk Kultur und Inklusion“ ein Dialog- und Fachforum zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im künstlerischen und kulturellen Bereich an und konzentriert sich auf die Themen Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, Künstlerische Hochschulen, Künstlerische Qualität sowie Medien und Inklusion. In jährlich stattfindenden Netzwerktreffen werden zentrale Themen bearbeitet, gute Beispiele aus der Praxis aufgezeigt und konkrete Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Auch hier ist das Thema Barrierefreiheit von entscheidender Bedeutung.
Die Bundeskunsthalle Bonn wird durch Programme im Bereich Inklusion und Barrierefreiheit durch die BKM unterstützt. Neben Führungen und Veranstaltungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Fachtagungen wurden auch zusammen mit anderen Museen zwei Projekte im Bereich Inklusion durchgeführt. Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Internetseite im Bereich "Barrierefreie Ausstellungen".
Das Projekt "Access Maker – Innovationshub" wird ebenfalls von der BKM gefördert und von Unlabel e.V. durchgeführt. Es handelt sich um ein Qualifizierungs- und Beratungsangebot zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit im Kunst- und Kultursektor. Das Angebot reicht von Erstberatung, Qualifizierungsangebote für Kulturorganisationen sowie für Beratende mit Behinderung über die Durchführung von Kreativ-Laboren, Fortbildungen und Schulungen bis hin zur Durchführung eines internationalen Symposiums.
Die Kulturstiftung des Bundes setzt sich durch spezifische Programme, Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Projekte unter anderem für mehr Diversität im Kulturbereich ein. Der Abbau von Barrieren ist hierbei ein Handlungsansatz, durch den mehr Teilhabe aller Mitglieder der Gesellschaft gelingt. Nähere Informationen, ein Positionspapier mit Empfehlungen für eine nachhaltige Diversitätsentwicklung sowie ein Hinweis zum Podcast „Kultur Divers – Der Podcast für Kultur und Diversität“ finden Sie auf der Internetseite der Kulturstiftung des Bundes - Diversität.
Auch zwei Projekte von Eucrea, dem Dachverband zum Thema Kunst und Inklusion im deutschsprachigen Raum, wurden maßgeblich durch die Kulturstiftung des Bundes gefördert. Das Strukturprogramm ARTplus wurde 2015 bis 2016 in Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg durchgeführt und initiierte Kooperationen zwischen Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung und Hamburger Kulturbetrieben. Von 2018 bis 2020 führte Eucrea im Strukturprogramm Connect - Kunst im Prozess sowohl begonnene als auch neue Kooperationen in den Bundesländern Sachsen, Hamburg und Niedersachsen fort. Beide Strukturprogramme wurden umfassend dokumentiert. Auch ihre Ergebnisse unterstreichen, dass Barrierefreiheit grundlegende Voraussetzung ist, damit kulturelle Teilhabe gelingt.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Deutsche Kulturrat luden 2021 zur Fachtagung „Kultur braucht Inklusion – Inklusion baucht Kultur. Eine Bestandsaufnahme“ ein. Welche Stellschrauben müssen gedreht werden, um echte Veränderungen voranzutreiben? Diese und andere Fragen wurden von Expertinnen und Experten aus dem Kulturbereich sowie Vertretern und Vertreterinnen von Menschen mit Beeinträchtigungen diskutiert. Die Informationen zur Fachtagung bieten zudem eine Einführung in die Thematik der kulturellen Teilhabe.
Zurzeit führen der Behindertenbeauftragte und der Deutsche Kulturrat zusammen mit Expertinnen und Experten aus der Kulturbranche sowie aus dem Bereich Inklusion Werkstattgespräche durch. Ziel ist es, Teilhabeempfehlungen für den Kulturbereich zu erarbeiten und diese im Dezember 2024 zu veröffentlichen.
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