Teilhabe durch Barrierefreiheit
Kulturelle Teilhabe umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten und Erfahrungen, wie zum Beispiel den Besuch von Theatern, Museen, Literaturveranstaltungen, Filmvorführungen und Musikfestivals sowie der Nutzung von Radio- und Fernsehprogrammen. Es schließt auch die Aktivitäten von Kulturschaffenden wie zum Beispiel Tänzern und Tänzerinnen, Malerinnen und Malern, Kuratorinnen und Kuratoren, Sängerinnen und Sängern, Regisseurinnen und Regisseuren sowie Journalistinnen und Journalisten mit ein.
Kulturelles Miteinander ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens und schafft Sicherheit, Abwechslung und Freude. Damit dies für alle Menschen gelingt, ist Barrierefreiheit eine unerlässliche Grundvoraussetzung. Dies bedeutet, eine Umgebung zu schaffen, in der allen Personen - unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten und ohne fremde Hilfe - eine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden und Außenbereichen, Arbeitsplätzen, Angeboten, Technologien und Produkten ermöglicht wird.
Die Herstellung von Barrierefreiheit ist hierbei als ein fortlaufender Prozess zu sehen. Er trägt in erheblichem Maße dazu, kulturelle Teilhabemöglichkeiten zu erweitern und auch Menschen zu erreichen, die bisher keinen Zugang zu Kultur haben.
Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur
Ende 2024 stellte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zusammen mit Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates, und Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, „Teilhabempfehlungen für eine inklusive Kultur“ der Öffentlichkeit vor. Im Rahmen eines Festaktes übergaben Sie die Empfehlungen an Staatsministerin Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, sowie an Katrin Budde, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages. Nähere Informationen finden Sie hier:
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