Produkte und Dienstleistungen
Auch manche Produkte und Dienstleistungen, die Unternehmen anbieten, müssen künftig barrierefrei gestaltet sein. In der Europäischen Union beruhen diese Vorgaben auf dem sogenannten „European Accessibility Act" (EAA), der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.
In Deutschland wurde der EAA im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und im zweiten Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) umgesetzt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird am 28. Juni 2025 in Kraft treten - ab diesem Zeitpunkt müssen die im BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.