Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Neues Schwerpunktthema: der „European Accessibility Act

Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft. Doch wie ist er zu verstehen? Was muss künftig barrierefrei gestaltet werden? Das Thema ist umfangreich - daher haben wir in unserem "Themen"-Bereich ein neues Spezial dazu veröffentlicht: European Accessibility Act (EAA).