Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

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Bundes-Teilhabe-Preis
Thema 2020: "Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland"

Urkundenübergabe Bundesteilhabepreis 2019, 1. Preis - Foto: BMAS/Maelsa Preisträger des 1. Preises des Bundesteilhabepreis 2019 Die Preisträger (1. Preis) von 2019 erhalten eine Urkunde.

Die drei Gewinner des Bundes-Teilhabe-Preises 2020 stehen fest.
Der Bundes-Minister Hubertus Heil hat in einem Video die drei Gewinner genannt.
Wegen der Corona-Pandemie gab es dieses Jahr keine Feier.
Es gibt aber zwei Videos über den Bundes-Teilhabe-Preis.
In einem Video sieht man die drei Gewinner.
In dem anderen Video sieht man den Minister Hubertus Heil.
Sie können die Videos hier ansehen.

Was ist der Bundes-Teilhabe-Preis?

Den Bundes-Teilhabe-Preis gibt es seit dem Jahr 2019.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS,
vergibt diesen Preis.
Der Preis wird an Personen, Einrichtungen und Firmen vergeben,
die inklusive Sozialräume schaffen.
Das sind Orte und Angebote, die alle Menschen nutzen können
und wo sie sich wohl fühlen.
Egal, ob diese Menschen mit oder ohne Behinderung leben.
Damit wird die Teilhabe von Menschen in unserer Gesellschaft gefördert.
Und die inklusiven Orte und Angebote können Vorbilder sein
für Städte und Gemeinden in ganz Deutschland.

Machen Sie mit beim Wettbewerb zum Bundes-Teilhabe-Preis und zeigen,
dass Ihr Projekt ein Vorbild sein kann!

Das BMAS arbeitet beim Bundes-Teilhabe-Preis
mit der Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit zusammen.
Die Preise werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt.
Die Mitglieder dieser Jury sind Fachleute zum Thema Barrierefreiheit,
Teilhabe und Inklusion.

Der Bundes-Teilhabe-Preis wird einmal im Jahr verliehen.
In diesem Jahr ist das Thema »Perspektive auch in Corona-Zeiten:
Barrierefrei reisen in Deutschland«.
Das Thema beim Bundes-Teilhabe-Preis im letzten Jahr
war »Inklusive Mobilität«.

Was ist ein inklusiver Sozialraum?

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen
selbstbestimmt und gemeinschaftlich leben können.
Dafür brauchen wir mehr Barriere-Freiheit vor Ort.
Das bedeutet: Unsere Umgebung muss so gestaltet werden,
dass alle Menschen ohne fremde Hilfe gut klarkommen.

Das Wort „inklusiv“ bedeutet: Jeder kann mitmachen.
Ein Sozialraum meint das Lebens- und Wohn-Umfeld von Menschen,
also die Nachbarschaft und alle Menschen in der Nachbarschaft.
Ein inklusiver Sozialraum ist offen und zugänglich für alle.
Das betrifft die Menschen zu Hause in ihrem Lebens-Alltag genauso,
wie an ihrem Urlaubs-Ort.

Diese Zugänglichkeit schafft man nicht plötzlich auf einmal,
sondern nur Schritt für Schritt.
Deshalb sind einzelne Projekte und Angebote wichtig,
damit sie Vorbilder sein können.

Warum brauchen wir inklusive Sozialräume?

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft
die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.
Das betrifft alle Lebens-Bereiche, wie zum Beispiel:

  • Wohnen
  • Bildung, Ausbildung und Arbeit
  • Wirtschaft und Handel
  • Freizeit und Kultur
  • Gesundheit

Nur wenn alle Menschen in unserer Gesellschaft teilhaben,
kann es für alle Menschen eine gute Lebens-Qualität geben.
Deshalb brauchen wir mehr inklusive Sozialräume,
für die Barrierefreiheit genauso wichtig ist
wie gegenseitiger Respekt.

Teilnahme am Wettbewerb

Das Thema beim Bundes-Teilhabe-Preis 2020 ist
»Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland«.
Dabei gilt: Alle Menschen sollen einen Zugang zu Freizeit
und Erholung haben.
Egal, ob diese Menschen mit oder ohne Behinderung leben.
Dabei sollen alle Menschen frei entscheiden können,
wie und wohin sie reisen möchten.
Aktuell gibt es keine oder nur wenige Reise-Möglichkeiten.
Das wird sicher bald wieder anders:
Wenn dann Reisen wieder möglich ist,
dann soll das auch barrierefrei gehen!

Ziel beim »Barrierefreien Reisen« ist es,
dass die ganze Reise ohne Hindernisse verläuft.
Dabei gibt es zusätzliche Hindernisse mit den aktuellen Einschränkungen
für Kontakte und Reise-Ziele.

Zu einer Reise ohne Hindernisse gehört zum Beispiel:

  • Die Informationen zur Reise sind gut verständlich.
  • Der Reise-Bus kann mit Rollstuhl benutzt werden.
  • Blinde Menschen können sich im Hotel gut zurechtfinden.
  • Die Restaurants im Urlaubs-Ort bieten Speisen an für Menschen,
    die wegen ihrer Krankheit oder Behinderung nicht alles essen dürfen.
  • Die Freizeit-Angebote im Urlaubs-Ort sind für Menschen
    mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich.

Gleiche Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen beim Reisen
ist auch eine Forderung in Artikel 30 der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein Vertrag
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Dieser Vertrag gilt in fast allen Länder auf der Welt.

Wann kann man sich für den Bundes-Teilhabe-Preis bewerben?

Der Zeitraum für die Bewerbung ist vom 11. Mai bis 31. Juli 2020.
Die Teilnahme beim Bundes-Teilhabe-Preis kostet kein Geld.

Im Bewerbungs-Zeitraum können Personen, Einrichtungen und Firmen
ihre Unterlagen bei der Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit einreichen.

Die Kontakt-Daten der Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit
finden Sie am Ende dieses Textes.

Wer kann sich für den Bundes-Teilhabe-Preis bewerben?

Bewerben für den Bundes-Teilhabe-Preis können sich alle,
die in Deutschland mit dem Thema »Barrierefrei reisen« zu tun haben.
Zum Beispiel:

  • Urlaubs-Orte und Urlaubs-Regionen
  • Hotels, Restaurants, Kultur und Freizeit-Einrichtungen in Urlaubs-Orten
  • Vereine oder Verbänden, die sich für Barrierefreies Reisen einsetzen
  • Reise-Anbieter und Reise-Veranstalter
  • Firmen, die mit digitalen Angeboten den Urlaub von Menschen
    mit Behinderungen unterstützen,
    etwa mit Apps zur Barrierefreiheit bestimmter Orte
    mit Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprach-Videos

Was kann man gewinnen?

Beim Bundes-Teilhabe-Preis werden diese 3 Geld-Preise
mit insgesamt 17.500 Euro vergeben:

  • 1. Preis, 10.000 Euro
  • 2. Preis, 5.000 Euro
  • 3. Preis, 2.500 Euro

Außerdem können die Preis-Träger die Auszeichnung
für ihre Werbung nutzen.

Zusätzlich wird eine Liste von allen teilnehmenden Personen,
Einrichtungen und Firmen veröffentlicht.
Diese Liste mit den Namen aller Projekte
findet man auf der Internet-Seite der Bundes-Fachstelle.
So können alle Fachleute miteinander in Kontakt kommen.

Wann und wo findet die Preis-Verleihung statt?

Die Preis-Verleihung findet während der Veranstaltung »Inklusions-Tage« statt.
Diese Veranstaltung wird vom BMAS organisiert
und findet vom 30. November bis 1. Dezember 2020 in Berlin statt.
Die Auszeichnungen und die Geld-Preise werden
von der Leitung des Bundes-Ministeriums für Arbeit und Soziales überreicht.

Wie werden die Bewerbungen beurteilt?

Die Bewerbungen beim Bundes-Teilhabe-Preis
werden von einer Jury aus Fachleuten beurteilt.
Diese Jury entscheidet Anfang Oktober 2020,
welche Projekte und Angebote die 3 Preise gewinnen.
Das BMAS und die Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit dürfen
bei der Entscheidung über die Preise nicht mitbestimmen.
Und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nicht vor Gericht
gegen die Entscheidung der Jury klagen.

Die Jury bewertet jede Bewerbung beim Bundes-Teilhabe-Preis
hauptsächlich nach diesen Fragen:

  • Gibt es einen Beweis für die Barrierefreiheit des Angebots?
  • Wie gut passt das Angebot in den gesamten Ablauf einer Reise?
  • Ist das Angebot barrierefrei für Menschen ohne Behinderungen
    und für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen?
  • Wie sind Menschen mit Behinderungen beteiligt
    bei der Planung und Durchführung des Angebots?
  • Ist das Angebot ein Vorbild für ganz Deutschland?
  • Kann es das Angebot auch in der gleichen Qualität in Zukunft geben?

Für alle Fragen sind zusätzlich diese Punkte wichtig:

  • Kann man das Angebot problemlos buchen?
  • Kann man mit der Anbieterin oder dem Anbieter problemlos
    in Kontakt treten?
  • Gibt es das Angebot in ausreichender Menge?
  • Kommt man gut hin und wieder zurück?
  • Gibt es am Angebots-Ort barrierefreie Hotels
    und Restaurants?
  • Gibt es zusätzliche Möglichkeiten der Unterstützung
    für die Nutzung des Angebots?

Bitte beachten Sie:
In diesem Jahr prüft die Jury jede Bewerbung zusätzlich darauf,
wie gut das Angebot zur aktuellen Corona-Situation passt.

Was muss man bei der Bewerbung beachten?

Diese Hinweise müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
beim Bundes-Teilhabe-Preis unbedingt beachten:

  • Die Bewerbung muss in deutscher Sprache geschrieben werden.
  • Die Bewerbung muss per E-Mail geschickt werden.
  • Alle Fragen im Bewerbungs-Formular müssen genau beantwortet werden,
    damit die Jury die Bewerbung richtig beurteilen kann.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen unterschreiben,
    dass ihre Angaben in der Bewerbung richtig sind.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen erlauben,
    dass Informationen aus ihrer Bewerbung beim Bundes-Teilhabe-Preis
    genutzt werden dürfen.

Haben Sie weitere Fragen zum Bundes-Teilhabe-Preis?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de