Bewertungskriterien des Bundesteilhabepreises 2021
Hier finden Sie die Bewertungskriterien für den Bundesteilhabepreis 2021: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten"
Die Bewertungskriterien berücksichtigen die teilhabeunterstützende Qualität und Quantität für Menschen mit Behinderungen in den verschiedensten Arbeits-, Wohn- und Lebenssituationen. Dies bezieht sich auf Dienstleistungen, Förderungen, Beratungen, Handreichungen, Mitwirkungen, Betreuung, Versorgung sowie Gesundheitspflege. Der Fokus liegt dabei auf der alltäglichen selbstbestimmten Lebensführung.
Hauptkriterien sind:
- Ermöglichung und Aufrechterhaltung der unabhängigen Alltags- und Lebensführung von Menschen mit Behinderungen
- Realisierung des Wunsch- und Wahlrechtes einschließlich der flexiblen, geschlechtsspezifischen Wahlmöglichkeiten und Widerrufungen durch Menschen mit Behinderungen
- Ermöglichung und Aufrechterhaltung der vollen Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen
- Ermöglichung und Aufrechterhaltung der persönlichen Mobilität
- Regelmäßige Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen zur Qualitätssicherung des Angebots
- Barrierefreie Kommunikationsformen
- Berücksichtigung der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen
- Einbettung in die allgemeinen wohnortnahen Dienstleistungen
- Einbettung in eine lokale/regionale Gesamtstrategie
- Gewährleistung der Qualität und Quantität der Angebote auch in Pandemiezeiten
- Vorbildfunktion und Übertragbarkeit des Projekts