Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Leichte Sprache

Bundes-Teilhabe-Preis
Thema 2021: »Unterstützung, Assistenz, Pflege –
gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten«

Die drei Gewinner des Bundes-Teilhabe-Preises 2021 stehen fest.
Der Bundes-Minister Hubertus Heil hat in einem Video die drei Gewinner genannt.
Wegen der Corona-Pandemie gab es dieses Jahr keine Feier.
Es gibt aber zwei Videos über den Bundes-Teilhabe-Preis.
In einem Video sieht man die drei Gewinner.
In dem anderen Video sieht man den Minister Hubertus Heil.
Sie können die Videos hier ansehen.

Hier unten können Sie den Text mit allgemeinen Informationen zum Bundes-Teilhabe-Preis 2021
nochmals nachlesen.
Diesen Text haben wir im Frühjahr 2021 zur Werbung für die Teilnahme benutzt.

Über den Bundes-Teilhabe-Preis

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS,
vergibt den Bundes-Teilhabe-Preis seit dem Jahr 2019.
Ausgezeichnet werden gute Praxis-Beispiele
und Vorbild-Projekte für einen inklusiven Sozialraum.

Inklusive Sozialräume sind Orte und Angebote,
die für alle Menschen offen und zugänglich sind.
Das bedeutet: Menschen mit und ohne Behinderungen
können selbstbestimmt und gemeinsam teilhaben.

Inklusion betrifft alle Lebens-Bereiche, zum Beispiel:

  • selbstbestimmtes Wohnen
  • aktives Mitbestimmen bei politischen Entscheidungen
  • gute Bildung und Ausbildung
  • freie Wahl bei Arbeit und Beschäftigung

Beim Bundes-Teilhabe-Preis arbeitet das BMAS
zusammen mit der Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit.
Machen Sie mit und zeigen Sie, dass Ihr Projekt
ein Vorbild für ganz Deutschland sein kann!

Thema 2021

Menschen mit Unterstützungs-, Assistenz- oder Pflege-Bedarf
dürfen in der Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden.
Das gilt auch in besonderen Situationen wie der Corona-Zeit.
Deshalb ist das Thema für den Bundes-Teilhabe-Preis 2021:
»Unterstützung, Assistenz, Pflege –
gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten«.

Passende Unterstützung für eine selbstbestimmte Lebens-Führung
ist die Forderung in Artikel 19 der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Dieser Vertrag gilt in fast allen Ländern auf der Welt.

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können Personen, Einrichtungen und Firmen
aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, zum Beispiel:

  • hauptamtliche und ehrenamtliche soziale Dienste,
    die Unterstützungs-Leistungen für Menschen mit Behinderungen anbieten
  • Anbieter von besonderen Teilhabe-Programmen
  • Tagesstätten und Vereine
  • Verbände, die sich für die Rechte und Interessen
    von Menschen mit Behinderungen einsetzen
  • Firmen, die mit digitalen Angeboten die Selbstbestimmung
    von Menschen mit Behinderungen unterstützen
  • Städte, Gemeinden und Regionen

Was können Sie gewinnen?

Beim Bundes-Teilhabe-Preis gibt es diese 3 Geld-Preise:

1.  Preis = 10.000 Euro

2.  Preis = 5.000 Euro

3.  Preis = 2.500 Euro

Sie können die Auszeichnung auch für Ihre Werbung nutzen.
Und wir veröffentlichen eine Liste mit den Namen
aller teilnehmenden Personen, Einrichtungen und Firmen.
Sie finden diese Liste ab dem Tag der Preisverleihung
auf der Internet-Seite www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
im Abschnitt „Teilnehmende Projekte“.
So können sich alle Fachleute informieren.

Wann und wo findet die Preis-Verleihung statt?

Die Preis-Verleihung findet in Berlin statt
am 3. Dezember 2021.
Das BMAS überreicht dann die Auszeichnungen und Geld-Preise.

Kontakt für Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 259 36 78 0
Telefax: 030 259 36 78 700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de

Der Bundes-Teilhabe-Preis wird unterstützt von: