Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Teilnahmebedingungen des Bundesteilhabepreises 2021

Die Teilnahmebedingungen bestehen aus sämtlichen im Rahmen der Ausschreibung dargestellten Beschreibungen und Regelungen, insbesondere aus dem Ausschreibungstext und dem Bewerbungsformular, sowie den nachfolgenden, ergänzenden Bedingungen.

1.    Allgemeine rechtliche Teilnahmebedingungen

Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme werden nicht erstattet.

Die Teilnahme an der Ausschreibung für den Bundesteilhabepreis 2021 sowie die damit verbundene Übertragung von Nutzungsrechten (siehe unter 3.) sowie die persönlichkeitsrechtliche Einwilligung (siehe unter 4.) begründen über die Gewinnchance gemäß Teilnahmebedingungen hinaus keine weitergehenden Ansprüche. Insbesondere gibt es keine Ansprüche, dass eingereichte Unterlagen und Daten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder von der bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) eingerichteten Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentlicht oder genutzt werden.

Das BMAS und die KBS/Bundesfachstelle Barrierefreiheit behalten sich das Recht vor, die Ausschreibung für den Bundesteilhabepreis 2021 aus wichtigem Grund auszusetzen oder zu beenden. In diesem Fall können von den Teilnehmenden weder gegen das BMAS noch gegen die KBS/Bundesfachstelle Barrierefreiheit Ansprüche geltend gemacht werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2.    Haftung

Jegliche Schadenersatzverpflichtungen des BMAS und der KBS/Bundesfachstelle Barrierefreiheit, einschließlich ihrer Organe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Ausschreibung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind von der Haftungsbegrenzung ausgenommen.

Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Teilnehmenden. Werden das BMAS oder die KBS/Bundesfachstelle Barrierefreiheit von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Teilnehmende das BMAS und die KBS/Bundesfachstelle Barrierefreiheit von jeglicher Haftung freizustellen, wenn die Schäden durch Verwendung der vom Teilnehmenden eingereichten Unterlagen verursacht wurden – insbesondere wegen Verletzung von Gebrauchsmuster-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechten zum Schutze des geistigen Eigentums. Die Teilnehmenden ausschließlich sind dafür verantwortlich, dass ihre Teilnahmeunterlagen rechtmäßig sind und keine fremden Rechte verletzen.

3.    Übertragung von Nutzungsrechten an den eingereichten Unterlagen

Soweit die eingereichten Unterlagen urheberrechtlich geschützte Werke beinhalten (z. B. Texte, Fotos, Skizzen, Konzepte), räumen die Teilnehmenden dem BMAS und der KBS/Bundesfachstelle Barrierefreiheit unwiderruflich ein einfaches, zeitlich (also auch über das Ende der Preisausschreibung hinaus), räumlich (weltweite Nutzung über das Internet) und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den zur Beschreibung des Gute-Praxis-Beispiels oder des Modellprojekts eingereichten Unterlagen für Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens, der Preisverleihung und der Verbreitung der Beispiele und Projekte zur Förderung eines inklusiven Sozialraums im Rahmen der Tätigkeiten des BMAS und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, insbesondere innerhalb der InitiativeSozialraumInklusiv, ein.

Die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts bedeutet, dass sowohl das BMAS als auch die KBS/Bundesfachstelle Barrierefreiheit berechtigt sind, die Unterlagen neben anderen Rechtsinhabern zu nutzen.

Die Rechtsübertragung bezieht sich insbesondere auf:

  • das Vervielfältigungsrecht (§ 16 Urheberrechtsgesetz - UrhG),
  • das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG),
  • das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG),
  • das Recht auf öffentliche Wiedergabe der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 22 UrhG).

Umfasst von den genannten Nutzungsrechten ist das (sinnwahrende) Bearbeitungsrecht (§ 23 UrhG), um die eingereichten Unterlagen so aufzubereiten, dass BMAS und KBS/Bundesfachstelle Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit für die Schaffung eines inklusiven Sozialraums werben können, insbesondere durch die Verleihung des Bundesteilhabepreises und im Rahmen der bis Ende 2021 zweimal jährlich stattfindenden Regionalkonferenzen. Bearbeitung sind z. B. Änderungen, Kürzungen, Zusammenfassungen sowie Übersetzungen in andere Sprachen einschließlich der Leichten Sprache und der Deutschen Gebärdensprache.

Die Nutzungsrechtsübertragungen gelten insbesondere für die Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der teilnehmenden Unternehmen/Institutionen in Druckwerken jeglicher Art, im Internet auf eigenen Websites und Websites Dritter (insbesondere unter www.bmas.de und www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de, sowie www.inklusiver-sozialraum.de auch im Zusammenhang mit Applikationen für Smartphones und Tablets und zum Download), auf Veranstaltungen, in Vorträgen und Aufsätzen sowie in der begleitenden Presse- und Medienarbeit über sämtliche Medien (z. B. Newsletter, soziale Netzwerke wie Twitter, Plakatwerbung, PR-Maßnahmen, Radio- und Fernsehausstrahlung) sowie zur weiteren redaktionellen Nutzung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung eines inklusiven Sozialraums.

4.    Persönlichkeitsrechtliche Einwilligung

In demselben Umfang wie urheberechtliche Nutzungsrechte übertragen werden willigen die Teilnehmenden auch ein, dass der Name der teilnehmenden Institution, sowie die Namen und Bildnisse von verantwortlich handelnden Personen und der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners zu den unter 3. genannten Zwecken medial genutzt werden können. Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis, Statements und Interviews zu geben und Bildnisse für Fotos, Videos etc. von sich anfertigen zu lassen, z. B. auf den Inklusionstagen bei der Verleihung des Preises oder bei Vor-Ort-Besuchen, die zu den oben genannten Zwecken medial genutzt werden können.

5.    Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Teilnahme am „Bundesteilhabepreis 2021: Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten“ werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt.

Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (eines Menschen). Hierzu gehören neben allgemeinen Angaben wie Name und Anschrift auch privat oder geschäftlich genutzte E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktinformationen. Personenbezogene Daten können auch in Fotos, Videos und anderen technischen Darbietungsformen enthalten sein.

Eine Verarbeitung von Daten liegt insbesondere vor, wenn die Daten erhoben, gespeichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitgestellt oder gelöscht werden.

Bitte beachten Sie zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten nachstehende Datenschutzhinweise:

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Wilhelmstraße 139
10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 59 36 78 – 0
E-Mail: bundesfachstelle-barrierefreiheit@kbs.de
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Die Kontaktdaten des Beauftragten für den Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung- Knappschaft-Bahn-See lauten:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Datenschutzbeauftragter
Knappschaftstr. 1
44799 Bochum

Telefon: 0234-304-0
Telefax: 0234-304-89290
E-Mail: datenschutz@kbs.de

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Teilnahme an der Ausschreibung des "Bundesteilhabepreis 2021: Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten" und der damit zusammenhängenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung eines inklusiven Sozialraums erhoben.

Rechtsgrundlage für die Erhebung ist zum einen Ihre Einverständniserklärung zu den Teilnahmebedingungen des Bundesteilhabepreises 2021, zum anderen Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) EU-Datenschutzgrundverordnung („die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen“).

Ihre Daten werden von der KBS/Bundesfachstelle Barrierefreiheit an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an die Jury-Mitglieder zum Zwecke der Durchführung der Ausschreibung für den Bundesteilhabepreis 2021 und der Preisverleihung weitergegeben. Sofern für die Durchführung des Preises oder für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ganz oder teilweise ein kommerzieller Anbieter, insbesondere eine Agentur für Kommunikation in welcher Rechtsform auch immer, einbezogen wird, erfolgt eine Weitergabe der Daten auch an diese.

Sie werden so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung der Preisverleihung und der Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung eines inklusiven Sozialraums erforderlich ist. Ihre Daten werden daher jedenfalls für die Laufzeit der InitiativeSozialraumInklusiv  bis Ende 2021 gespeichert, ggf. auch darüber hinaus. Sobald absehbar ist, dass Ihre Daten für die genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden, werden diese vollständig gelöscht.

Sie können Ihre Einwilligung in die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt. Ein Widerruf der Einwilligung hat allerdings zur Folge, dass Sie nicht mehr an der Ausschreibung für den Bundesteilhabepreis 2021 teilnehmen können. Den Widerruf geben Sie gegenüber der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ab.

Sie haben ferner jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Datenverarbeitung.

Nach Art. 77 DSGVO hat jede betroffene Person unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Kontaktdaten der für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Der/Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: 0228 997799-0
Telefax: 0228 997799-550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Internet: www.bfdi.bund.de