Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um den Bundesteilhabepreis 2023.

Wann und wo fand die Preisverleihung statt?

Die Verleihung des Bundesteilhabepreises 2023 durch Bundesminister Hubertus Heil fand am 3. Juni 2024 im Rahmen der Inklusionstage in Berlin statt. Hier lesen Sie, wer die drei Preisträgerinnen und Preisträger sind:
Bundesteilhabepreis 2023

Auch ein Kurzfilm über die Preisträger wurde veröffentlicht: Kurzfilm der Preisträger.

Was haben die Preisträger erhalten?

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).
Als Preisträger/in können Sie diese Auszeichnung werbewirksam nutzen:
"Bundesteilhabepreis 2023: GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden sind auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet: Teilnehmende Projekte.
Die Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte oder Konzepte der Teilnehmenden können als Vorbild für andere dienen.

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis).

Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung "Bundesteilhabepreis 2023: GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ werbewirksam nutzen.

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.

Wer konnte sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2023 waren Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Dies bezog sich insbesondere auf Arzt-, Facharzt- und Zahnarzt-Praxen, Spezial-Fachzentren und Ärzte-Netze, Krankenhäuser und Rehakliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktiker-Praxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen und Dienstleister, Schulungsanbieter für Fachpersonal, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen.

Wer entschied über die Preisvergabe?

Die Entscheidung über die Preisvergabe lag allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben.

Für das Verfahren der Preisvergabe und Entscheidung der Fachjury des Bundesteilhabepreises 2023 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Wer ist die Fachjury?

Die unabhängige Fachjury besteht mehrheitlich aus Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury.

Welche Bewertungskriterien gab es?

Hier finden Sie die Hauptkriterien, nach denen Ihre Einreichungen bewertet wurden.

Warum wird ein Preis zum inklusiven Sozialraum ausgelobt?

Eine inklusive Sozialraumgestaltung ist Grundlage für Selbstbestimmung sowie die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehören neben einer barrierefreien Wohnung auch das Wohnumfeld sowie Einrichtungen für Arbeit, Wirtschaft und Handel, Kultur und Bildung, Versorgung, Gesundheit und Freizeit, die für das tägliche Leben und die Daseinsvorsorge wichtig sind.
Neben dem Bund und den Ländern sind vor allem auch die Kommunen und Regionen gefordert, die Gestaltung inklusiver Sozialräume voranzubringen. Bundesweit besteht daher die Notwendigkeit vernetzter Strukturen.

Was ist ein inklusiver Sozialraum?

Eine inklusive Sozialraumgestaltung ermöglicht allen Menschen – mit oder ohne Behinderungen – eine gleichberechtigte Nutzung und eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusive Sozialräume sind gleichermaßen individuelle Lebensräume und zugleich strategische Handlungsräume mit inklusiver Zielrichtung: alle Angebote Schritt für Schritt so zu gestalten, dass sie für alle Menschen (universell) zugänglich sind. Für den inklusiven Sozialraum ist die Barrierefreiheit eines der wesentlichen Merkmale und Voraussetzung, aber es erfordert dazu noch wesentlich mehr.

Wichtige Merkmale des inklusiven Sozialraumes sind darüber hinaus:

  • Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
  • Begegnungs-, Netzwerk-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
  • Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
  • volle Teilhabe von Anfang an
  • eine Haltung, die alle einbezieht und niemanden ausschließt
  • Wertschätzung von Vielfalt und umfassende Teilhabe

Haben Sie weitere Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de

Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache: