Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um den Bundesteilhabepreis 2025.

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2025 sind Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Ehrenamts-Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens. Zur Arbeit zählen neben der Erwerbsarbeit in Vollzeit oder Teilzeit, auch Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie Familienarbeit und Ehrenamtliche Arbeit. Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen.

Wann kann man sich bewerben?

Bewerbungsstart: 18. September 2024
Abgabeschluss: 20. Dezember 2024

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail möglich. Alles weitere für Ihre Bewerbung lesen Sie hier: Bewerbung.

Welche Bewertungskriterien gibt es?

Die Hauptkriterien, nach denen Ihre Einreichungen bewertet werden, finden Sie hier: Bewertungskriterien.

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).

Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung „Bundesteilhabepreis 2025: DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“ werbewirksam nutzen.

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet.

Ihr Gutes-Praxis-Beispiel, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.

Wer ist die Fachjury?

Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mitglied der Fachjury sind auch Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.

Wann und wo findet die Preisverleihung statt?

Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage stattfinden. Diese Veranstaltung des BMAS findet im 2. Quartal 2025 in Berlin statt. Die Urkunden und das Preisgeld werden durch die Leitung des BMAS überreicht.

Überblick: Ablauf und Organisatorisches

  • Abgabeschluss: 20. Dezember 2024
  • Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
  • Die Sprache der Einreichungen und des Wettbewerbs ist Deutsch.
  • Der Auswahlprozess und die Entscheidung über die Nominierten erfolgt voraussichtlich Mitte März 2025.
  • Die Entscheidung über die Platzierung liegt allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben. Das BMAS und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
  • Die Preisverleihung findet im 2. Quartal 2025 in Berlin statt.

Warum wird ein Preis zum inklusiven Sozialraum ausgelobt?

Eine inklusive Sozialraumgestaltung ist Grundlage für Selbstbestimmung sowie die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehören neben einer barrierefreien Wohnung auch das Wohnumfeld sowie Einrichtungen für Arbeit, Wirtschaft und Handel, Kultur und Bildung, Versorgung, Gesundheit und Freizeit, die für das tägliche Leben und die Daseinsvorsorge wichtig sind.
Neben dem Bund und den Ländern sind vor allem auch die Kommunen und Regionen gefordert, die Gestaltung inklusiver Sozialräume voranzubringen. Bundesweit besteht daher die Notwendigkeit vernetzter Strukturen.

Was ist ein inklusiver Sozialraum?

Eine inklusive Sozialraumgestaltung ermöglicht allen Menschen – mit oder ohne Behinderungen – eine gleichberechtigte Nutzung und eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusive Sozialräume sind gleichermaßen individuelle Lebensräume und zugleich strategische Handlungsräume mit inklusiver Zielrichtung: alle Angebote Schritt für Schritt so zu gestalten, dass sie für alle Menschen (universell) zugänglich sind. Für den inklusiven Sozialraum ist die Barrierefreiheit eines der wesentlichen Merkmale und Voraussetzung, aber es erfordert dazu noch wesentlich mehr.

Wichtige Merkmale des inklusiven Sozialraumes sind darüber hinaus:

  • Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
  • Begegnungs-, Netzwerk-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
  • Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
  • volle Teilhabe von Anfang an
  • eine Haltung, die alle einbezieht und niemanden ausschließt
  • Wertschätzung von Vielfalt und umfassende Teilhabe

Haben Sie weitere Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de