Bewertungskriterien des Bundesteilhabepreises 2025
Hier finden Sie die Bewertungskriterien für den Bundesteilhabepreis 2025: „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“.
Die Bewertungskriterien berücksichtigen die aktive Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen und die Zugänglichkeit, die Nutzbarkeit sowie ggfs. erfolgte Evaluierungen bei der digitalen Teilhabe an Bildung und Arbeit.
Hauptkriterien sind:
- aktive Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen im Prozess der Entwicklung einschließlich der Bewertung des Umsetzungs-Ergebnisses
- Zugänglichkeit zu digitalen Lösungen über handelsübliche Endgeräte und/oder entsprechende Kompatibilität
- Nutzbarkeit mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand
- Unterstützung und Hilfestellung bei Aktualisierungen des Angebotes
- inklusive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten
- barrierefreie Umsetzung und Qualität für verschiedene Beeinträchtigungen einschließlich individueller Anpassbarkeit
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, deren Familien sowie Erwachsenen einschließlich Seniorinnen und Senioren
- barrierefreie Kommunikation und Information
- Berücksichtigung der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen
- Vorbildfunktion und Übertragbarkeit des Projektes