Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Leichte Sprache

Bundes-Teilhabe-Preis
Thema 2025: "DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit"

Über den Bundes-Teilhabe-Preis

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
vergibt den Bundes-Teilhabe-Preis seit dem Jahr 2019.
Die Abkürzung vom Ministerium ist: BMAS.
Das spricht man so aus: BE-EM-A-ES
Der Bundes-Teilhabe-Preis ist für gute Praxis-Beispiele
und Vorbild-Projekte für inklusive Sozial-Räume.

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Inklusive Sozial-Räume sind Orte und Angebote,
die für alle Menschen offen und erreichbar sind.
Das bedeutet: Menschen mit und ohne Behinderungen
können selbstbestimmt und gemeinsam teilhaben.

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Inklusion betrifft alle Lebens-Bereiche, zum Beispiel:

  • Selbst-bestimmt wohnen
  • aktiv mitbestimmen bei politischen Entscheidungen
  • gute Bildung und Ausbildung
  • gleich-berechtigter Zugang zu Arbeit und Beschäftigung

Die Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit macht
den Bundes-Teilhabe-Preis für das BMAS.
Machen Sie mit und zeigen Sie, dass Ihr Projekt
ein Vorbild für ganz Deutschland sein kann!

Das Thema vom Bundes-Teilhabe-Preis 2025

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Das Thema vom Bundes-Teilhabepreis im Jahr 2025 ist:
Digitalisierung inklusiv – digitale Lösungen für die Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit.
Wir suchen Ideen und Projekte, die Menschen mit Behinderungen
die Teilhabe an Bildung und am Arbeits-Leben möglich machen.

Die Digitalisierung verändert den Alltag und die Arbeit
von vielen Menschen.
Digitalisierung bedeutet:
Informationen werden als Datei gespeichert.
Menschen erledigen Arbeit am Computer
und nicht mit der Hand.

Zum Beispiel:

  • Einen Brief am Computer schreiben
    und nicht mit Stift und Papier.
  • Eine Maschine in einer Fabrik über das Internet steuern
    und nicht mit Hebeln und Knöpfen an der Maschine.
  • Unterlagen am Computer scannen und speichern
    und nicht in Akten-Ordner heften.

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Die Digitalisierung verändert viele Dinge im Bereich Arbeit und Bildung:

  • Computer und das Internet werden immer wichtiger
    und übernehmen viele Aufgaben.
  • Menschen machen ihren Beruf von zuhause
    und müssen nicht mehr jeden Tag
    zum Arbeits-Platz fahren.
  • Das Internet verbindet Mitarbeiter auf der ganzen Welt.
    Menschen arbeiten zusammen,
    ohne am gleichen Ort zu sein.

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  • Viele Aufgaben gehen mit digitaler Technik
    einfacher, billiger und schneller.
  • Internet-Seiten und Apps machen Infos überall erreichbar.
    Es wird leichter, neue Dinge zu lernen
    und sich weiterzubilden.

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Im UN-Vertrag steht:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht
auf Teilhabe in allen Bereichen von der Gesellschaft.
Das gilt auch für den Bereich Arbeit und Bildung.
Und: Menschen mit Behinderung haben ein Recht
auf einfachen Zugang zu Infos und zur Kommunikation.
Dafür müssen die digitalen Angebote im Arbeits-Leben
und bei der Bildung barrierefrei sein.

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Wir suchen für den Bundes-Teilhabe-Preis gute Beispiele
für barrierefreie digitale Lösungen.

  • Barrierefreie Technik für Information
    und Kommunikation im Alltag
  • Barrierefreie Angebote für Bildung
  • Digitale Lösungen für die Zusammen-Arbeit
    von Menschen mit und ohne Behinderung

Digitale Lösungen können zum Beispiel sein:

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  • Apps auf dem Handy
  • Internet-Seiten
  • Computer-Programme
  • Digitale Hilfsmittel
  • Kommunikations-Hilfen
  • Assistenz-Roboter

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können Personen, Einrichtungen und Firmen,
die digitale Teilhabe im Bereich Arbeit und Bildung möglich machen.
Zum Beispiel:

  • Arbeit-Geber
  • Träger von Bildungs-Angeboten
  • Firmen
  • Entwickler von Computer-Programmen
  • Dienstleister
  • Vereine und Verbände
  • Menschen mit Behinderungen
  • Städte, Gemeinden und Regionen

Was können Sie gewinnen?

Beim Bundes-Teilhabe-Preis gibt es diese 3 Geld-Preise:

Erster Preis = 10 Tausend Euro

Zweiter Preis = 5 Tausend Euro

Dritter Preis = 2 Tausend 5 Hundert Euro

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Die Gewinner können die Auszeichnung auch
für ihre Werbung nutzen.
Und wir veröffentlichen eine Liste mit den Namen
von allen Personen, Einrichtungen und Firmen,
die mitgemacht haben.

Sie finden diese Liste ab dem Tag der Preis-Verleihung
auf der Internet-Seite www.bundesteilhabepreis.de
So können sich alle Fachleute informieren.

Worauf achtet die Jury?

Diese Punkte sind für die Entscheidung
von der Jury besonders wichtig:

  • Haben Menschen mit Behinderung
    am Projekt mitgearbeitet?
  • Klappt das Projekt mit normalen Geräten,
    die viele Menschen im Alltag benutzen?
  • Kann man das Angebot für wenig Geld nutzen?
  • Ist das Angebot barrierefrei und kann man es anpassen
    für verschiedene Behinderungen?
  • Achtet das Angebot auf die verschiedenen Bedürfnisse
    von Kindern, Jugendlichen, Familien,
    älteren Menschen und anderen Erwachsenen?
  • Ist die Information und Kommunikation
    beim Projekt barrierefrei?
  • Achtet das Projekt darauf, dass Menschen mit Behinderung
    unterschiedlich sind und verschiedene Unterstützung brauchen?
  • Ist das Projekt ein gutes Vorbild für andere?

Wann und wo ist die Preis-Verleihung?

Die Preis-Verleihung findet im Juni 2025 statt.
Das BMAS überreicht dann in Berlin
die Auszeichnungen und Geld-Preise.

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Wie können Sie sich bewerben?

Sie können sich mit Ihrem Projekt
bis zum 20. Dezember 2024 bewerben.
Das Bewerbungs-Formular finden Sie hier:
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/bundesteilhabepreis-bewerbungsformular
Das Bewerbungs-Formular ist barrierefrei.

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Haben Sie Fragen?
brauchen Sie mehr Infos?
Ich helfe Ihnen gerne weiter!


Dr. Petra Zadel-Sodtke
Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit
Telefon: 030 – 25 93 678 – 0
Telefax: 030 – 25 93 678 – 700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de
Internet: www.bundesteilhabepreis.de

Bilder: © Reinhild Kassing

Der Bundes-Teilhabe-Preis wird unterstützt von: