Newsletter 1/2020
Neues zum EAA, Interview mit der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt, Mustererklärung zur Barrierefreiheit, neue ISI-Dokumentation und unser Jahresreport 2019
29. Juni 2020
Liebe Leserinnen und Leser,
das Thema Barrierefreiheit wird von der EU weiterhin vorangetrieben. Nach der EU-Webseitenrichtlinie kommt als nächste große Richtlinie der EAA, der European Accessibility Act - und ist daher Thema in diesem Newsletter. Außerdem haben wir uns einen Einblick verschafft in die Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie auf Landesebene - dazu haben wir mit Klemens Kruse, dem Leiter der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt, gesprochen. Weil es zur "Erklärung zur Barrierefreiheit", die öffentliche Stellen auf ihren Websites und Apps veröffentlichen müssen, viele Fragen gibt, ist diese auch Thema im Newsletter - ebenso die Europäische Norm EN 301 549, auf die die aktuelle BITV 2.0 verweist. Und zum Schluss: Wir haben neue Veröffentlichungen online, unseren Jahresreport und eine ausführliche Dokumentation zur ISI-Regionalkonferenz in Mainz.
Der „European Accessibility Act“ (EAA): Mehr Produkte und Dienstleistungen werden künftig barrierefrei
Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft. Die Richtlinie ist bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen. Doch welche Produkte und Dienstleistungen werden künftig barrierefrei zu gestalten sein? Unter anderem geht es um den Online-Handel sowie Ticket- und Bankautomaten. In unserem neuen Themen-Spezial erklären wir den EAA.
Interview mit Klemens Kruse, Leiter der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt
Im Zuge der Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie in den Bundesländern wurde im Jahr 2019 die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt gegründet. Was sind ihre Aufgaben und wo gibt es noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Barrierefreiheit? Wir haben mit Klemens Kruse, Leiter der Landesfachstelle, darüber gesprochen.
EU-Webseitenrichtlinie, BGG und BITV 2.0: Gestaltung der Erklärung zur Barrierefreiheit und des Feedback-Mechanismus
Mit der Erklärung zur Barrierefreiheit gibt eine öffentliche Stelle auf ihren Websites und in Apps an, welche Inhalte (noch) nicht barrierefrei sind, wie Nutzerinnen und Nutzer vorhandene Barrieren melden können (Feedback-Mechanismus) und wie gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren einzureichen ist (vgl. §7 BITV 2.0). Öffentliche Stellen des Bundes müssen die Erklärung auf ihren Websites spätestens am 23. September 2020 veröffentlicht haben, bei Apps ab dem 23. Juni 2021 (vgl. § 12b BGG).
Auf der Internetseite der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik finden Sie jetzt einen Mustertext für die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Leitfäden für die Erstellung der Erklärung und des Feedback-Mechanismus.
Website der Überwachungsstelle (Bereich "Downloads")
Weitere Informationen zur Erklärung zur Barrierefreiheit gibt's in unseren FAQ zur Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie, Frage 7 und 8.
FAQ
EU-Webseitenrichtlinie, BGG und BITV 2.0: die EN 301 549
Die BITV 2.0 nennt den anzuwendenden technischen Standard nicht mehr direkt, sondern sie verweist auf Europäische Normen (§ 3 Absatz 2 BITV 2.0). Doch welche Version der EN 301 549 ist gültig für öffentliche Stellen des Bundes? Von der EN 301 549 gibt es bereits eine neuere Version. Doch nach BITV 2.0 gültig ist die Norm erst, wenn sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Diese Europäische Norm ist zurzeit die EN 301 549 in der Version V2.1.2 (2018-08).
Rückblick: Unser Jahresreport 2019
Gefragt wie nie zuvor – das ist die Bilanz der Bundesfachstelle und ihrer Beratungsleistung für das Jahr 2019. Im vierten Jahr der Bundesfachstelle Barrierefreiheit stiegen die Zahl der Beratungsanfragen sowie der Zugriffe auf die Website enorm. Vor allem die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit war als Thema gefragt. Weitere Details zu unseren Tätigkeiten und Eindrücke unserer Veranstaltungen im vergangenen Jahr lesen Sie im Jahresreport 2019.
Jahresreport 2019 (PDF, barrierefrei)
ISI zum Nachlesen: Dokumentation "Wohnen im inklusiven Sozialraum"
Die umfangreiche Dokumentation zur 2. Regionalkonferenz „Wohnen im inklusiven Sozialraum“, die am 23. September 2019 im Erbacher Hof in Mainz stattfand, finden Sie inzwischen auf unserer Internetseite. Sie bündelt Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus der Veranstaltung. Die Konferenz war eine gemeinsame Veranstaltung im Rahmen der InitiativeSozialraumInklusiv (ISI) von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, dem Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz.
Dokumentation zur 2. Regionalkonferenz "Wohnen im inklusiven Sozialraum" (PDF, barrierefrei)
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen - und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Bundesfachstelle Barrierefreiheit