Newsletter 1/2024
BFSG-Webinare, Bundesteilhabepreis und Jahresreport 2023, Tipps zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit u.v.m.
28. Juni 2024
Liebe Leserinnen und Leser,
der Countdown läuft: Heute, am 28. Juni 2024, ist es genau noch 1 Jahr hin, bis das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vollumfänglich in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen einige Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Wir haben eine Webinar-Reihe veröffentlicht, die über das Gesetz aufklärt und Tipps zur Umsetzung gibt.
Im Juni wurde der Bundesteilhabepreis 2023 verliehen – und unser Jahresreport wurde veröffentlicht.
Neue Handreichungen und Leitfäden gibt es auch im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Die europäische Initiative AccessibleEU hat ihren ersten Bericht veröffentlicht. Und haben Sie schon die ersten Ausgaben der Tagesschau in einfacher Sprache gesehen? Damit werden aktuelle Nachrichten für mehr Menschen zugänglich – ein weiterer Schritt hin zu gelebter Barrierefreiheit.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen des Newsletters.
Videos der Webinar-Reihe "BFSG 2025" online abrufbar
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat speziell für die Zielgruppe E-Commerce eine Webinar-Reihe zu Themen und Fragen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) veranstaltet. Die Videos der einzelnen Webinare sind jetzt online.
In den Webinaren werden verschiedene Schwerpunktthemen behandelt. Neben den gesetzlichen Grundlagen geht es um praktische Beispiele zur Umsetzung, Beispiele zur Netzwerkarbeit, die Sensibilisierung zum Thema digitale Barrierefreiheit und die Vorteile digitaler Barrierefreiheit.
Alle Videos haben Untertitel und sind auch in Deutscher Gebärdensprache. Neben den Videos finden Sie in Handouts weiterführende Informationen und Links zum jeweiligen Thema.
Videos der Webinar-Reihe „BFSG 2025“:
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/webinare-bfsg-2025
Bundesteilhabepreis 2023 verliehen - Vorbildliche Projekte einer barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung prämiert
Am 3. Juni hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, zum fünften Mal den Bundesteilhabepreis verliehen. Im Rahmen der jährlichen Inklusionstage überreichte er den drei Preisträgerinnen und Preisträgern eine Urkunde. Der Wettbewerb zum Thema „GESUNDHEIT INKLUSIV - barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.
Mehr über die ausgezeichneten Preisträgerinnen und Preisträger erfahren Sie aus der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit:
Pressemitteilung "Bundesteilhabepreis 2023 verliehen - Vorbildliche Projekte einer barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung prämiert" (3. Juni 2024)
Die drei Preisträger wurden in einem Kurzfilm vorgestellt:
Kurzfilm
Wer noch mehr interessante Projekte zum Thema kennenlernen möchte: Alle Projekte, die sich für den Bundesteilhabepreis 2023 beworben haben, finden Sie hier gelistet:
Teilnehmende Projekte 2023
Jahresreport 2023 der Bundesfachstelle veröffentlicht
Was waren die Tätigkeiten der Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Jahr 2023? Unser Jahresreport berichtet ausführlich über unsere Aktivitäten.
Artikel "Bilanz der Bundesfachstelle Barrierefreiheit für das Jahr 2023"
Handlungsempfehlung für Ausschreibung von DGS-Videos
Wie sollten Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) gestaltet sein und was ist sonst bei der Ausschreibung zu beachten? Dazu hat die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) eine Handreichung veröffentlicht. Die sogenannte „Handlungsempfehlung für die Ausschreibung von DGS Videos“ wurde von der Arbeitsgruppe Deutsche Gebärdensprache entwickelt, die Teil des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik (nach § 5 BITV 2.0) ist. Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit war als Autor der Handreichung mit beteiligt.
BFIT-Bund: Meldung DGS-Videos
BFIT-Bund: Handreichung DGS-Videos
Leitfaden zum Vergabeprozess von barrierefreier IT
Ebenfalls veröffentlicht von der BFIT-Bund wurde eine Handreichung zum Vergabeprozess. Dieser Leitfaden beschreibt die Rahmenbedingungen für die Beschaffung und Vergabe von IT-Lösungen für öffentliche Stellen am Beispiel der Hochschulen. Künftig soll der Leitfaden auch konkrete Textbausteine für Leistungsbeschreibungen hinsichtlich der Barrierefreiheit enthalten.
Die Handreichung unterstützt öffentliche Stellen bei der Beschaffung und Vergabe von IT-Lösungen. Entwickelt wurde sie von der Arbeitsgruppe Software des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik gemäß § 5 BITV 2.0.
BFIT-Bund: Leitfaden zum Vergabeprozess
Fünftes Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit
Im April fand das fünfte Netzwerktreffen digitale Barrierefreiheit statt, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit für Behörden des Bundes veranstaltet. Diesmal gab es zwei Schwerpunktthemen: die Barrierefreiheit im ITZBund und das barrierefreie Posten in Social Media. Über 130 Mitarbeitende von Bundesbehörden nahmen an der Online-Veranstaltung teil.
Artikel "Fünftes Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit"
Konferenz „Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen!“
Wie können wir in den Städten und Gemeinden mehr barrierefreien Wohnraum schaffen? Dieser Frage widmete sich unsere hybride Fachkonferenz „Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen!“ am 1. Februar 2024 in der Zentralheize in Erfurt. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, die Videos sind weiterhin online abrufbar. Einen Bericht zur Konferenz lesen Sie hier: Rückblick.
Aufzeichnung Fachkonferenz:
Video
Aufzeichnung mit Ton in Leichter Sprache:
Video Leichte Sprache
Stellungnahme zu Overlay-Tools des DBSV
Aufgrund der Brisanz des Themas Overlay-Tools hat nach den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder (https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/einschaetzung-overlaytools.html) auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) eine Stellungnahme zum Thema veröffentlicht. Overlay-Tools werden auf Websites eingesetzt – und häufig werden sie mit dem Argument verkauft, eine Website barrierefrei zu machen.
Dies ist aber nicht der Fall, denn allein aus technischen Gründen ist wesentlich mehr erforderlich, um eine Website barrierefrei zu machen. Für öffentliche Stellen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Website barrierefrei zu gestalten, und künftig auch für Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen, gelten die Vorgaben aus der EN 301 549. Um diese umfangreichen Vorgaben umzusetzen, ist mehr Aufwand vonnöten als ein Tool in die Website einzubauen. Ein Overlay-Tool kann keine Website „auf Knopfdruck“ barrierefrei machen. Solche Tools können sogar noch zusätzliche Barrieren schaffen. Der DBSV erläutert dies in einem Artikel sowie in der Stellungnahme.
DBSV: Meldung „Barrierefreiheit mit Overlay-Tools? Achtung vor falschen Werbeversprechen“ (23. April 2024)
DBSV: Stellungnahme des Fachausschusses für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) beim DBSV
Auf das Thema Overlay-Tools wird auch in diesem Interview mit Andreas Uebelbacher von der Schweizer Stiftung "Zugang für alle" eingegangen:
Netzwoche.ch: "Was KI zur Barrierefreiheit im Web beitragen kann"
AccessibleEU legt Bericht zu EU-Richtlinien vor
AccessibleEU, die Initiative zur Barrierefreiheit von der Europäischen Union, hat einen Abschlussbericht über das erste Jahr des Projektes veröffentlicht. Der Bericht soll Wissen über die wichtigsten Rechtsvorschriften und Normen der Europäischen Union zur Barrierefreiheit vermitteln. Darin werden auch die verschiedenen EU-Richtlinien erläutert, vom European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) über die EU-Webseitenrichtlinie (Richtlinie 2016/2102) und viele mehr.
AccessibleEU: Abschlussbericht Einführung in die europäische Gesetzgebung zur Barrierefreiheit (PDF)
Weitere Informationen dazu bei kobinet:
kobinet: Artikel „Initiative Barrierefreie EU legt ersten Jahresabschlussbericht vor“
Die Bundesfachstelle in der Presse
In den letzten Wochen wurden einige Berichte und Interviews mit der Bundesfachstelle veröffentlicht. Diese können Sie weiterhin nachlesen und -hören.
Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, im Sportschau-Bericht „Zu wenig Rollstuhlplätze in der Bundesliga“:
ARD Mediathek: Beitrag "Zu wenig Rollstuhlplätze in der Bundesliga"
2-teiliger Podcast „Barriere? Los!“ der Bayerischen Beratungsstelle Barrierefreiheit – Interview mit Sven Niklas:
Teil 1: Gesetzliche Pflichten für öffentliche Stellen zur Digitalen Barrierefreiheit
Teil 2: Gesetzliche Pflichten für Unternehmen zur Digitalen Barrierefreiheit
JNC Deafservice: Was bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Gehörlose? – Interview mit Sven Niklas
Assistenzhunde – wichtige Begleiter im Alltag
Assistenzhunde sind für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Hilfe im Alltag. Sie helfen dabei, dass die Menschen ein weitestgehend eigenständiges Leben führen können. Dabei übernehmen sie unterschiedlichste Aufgaben: Beispielsweise können sie beim Anziehen helfen oder Gegenstände tragen. Sie können aber auch epileptische Anfälle vorhersagen oder Diabetiker vor einer Unter- oder Überzuckerung warnen.
Wie die gesetzlichen Regelungen zu Assistenzhunden sind und wohin der Hund überall mitgenommen werden darf, erfahren Sie in unserem Artikel:
Artikel „Assistenzhunde – wichtige Begleiter im Alltag“
Aktuelle Tipps und Infos zur digitalen Barrierefreiheit
Nachfolgend finden Sie neue weiterführende Links mit Informationen zur Umsetzung bei speziellen Themen der digitalen Barrierefreiheit oder rund um die digitale Barrierefreiheit generell. Weitere Infos zur Umsetzung finden Sie übrigens auch auf der Website IT-Barrierefreiheit des BMI/ITZBund: Umsetzungshilfen.
App-Test
Von BIK gibt es inzwischen auch einen Test speziell für Apps:
BIK BITV-/WCAG-Test (App): Beschreibung Prüfverfahren
Prüfschritte: BITV-Test App Prüfschritte
Cookie-Banner
Bayerische Beratungsstelle Barrierefreiheit: Barrierefreie Cookie-Banner
Digitale Hilfsmittel
Bayerische Beratungsstelle Barrierefreiheit: Digitale Hilfsmittel - Ein Überblick
Neues Angebot: Tagesschau in einfacher Sprache
Seit Mitte Juni gibt es die Tagesschau auch in einfacher Sprache, d.h. die Inhalte werden dort in einer vereinfachten Version der Standardsprache bereitgestellt. Die Meldungen und Beiträge werden für die Sendung in einfacher Sprache neu formuliert. Die Texte setzen wenig Wissen voraus und werden langsamer gesprochen. Damit wird eine Lücke geschlossen, denn tagesaktuelle Nachrichten in einfacher Sprache gab es bisher in Deutschland nicht.
Von Montag bis Freitag wird in der Gemeinschaftsredaktion von ARD-aktuell in Hamburg jeweils eine Ausgabe produziert, die die wichtigsten Themen des Tages zusammenfasst. Live gesendet wird sie um 19 Uhr im Programm tagesschau24, ab 18 Uhr kann sie bereits unter tagesschau.de/einfache-sprache sowie in der tagesschau-App angesehen werden. Die Tagesschau in einfacher Sprache ist zudem in der ARD-Mediathek und auf dem YouTube-Kanal der Tagesschau abrufbar.
Die Zielgruppe des neuen Angebots sind Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder mit Lese- und Lernschwierigkeiten. Begleitet wird das Projekt durch die Universität Hildesheim.
Einfache Sprache ist übrigens nicht zu verwechseln mit Leichter Sprache, die feste Regeln hat und einen anderen Satzbau.
Tagesschau.de: Meldung „tagesschau startet Sendung in Einfacher Sprache“
Tagesschau.de: Tagesschau in Einfacher Sprache