Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Assistenzhunde – wichtige Begleiter im Alltag

Assistenzhunde sind für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Hilfe im Alltag. Sie helfen dabei, dass die Menschen ein weitestgehend eigenständiges Leben führen können. Dabei übernehmen sie unterschiedlichste Aufgaben: Beispielsweise können sie beim Anziehen helfen oder Gegenstände tragen. Sie können aber auch epileptische Anfälle vorhersagen oder Diabetiker vor einer Unter- oder Überzuckerung warnen. Daher wird ein Assistenzhund immer nur für einen Menschen ausgebildet.  

Gesetzliche Regelungen über Assistenzhunde enthält das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Abschnitt 2b. Dort ist auch der Zutritt zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen (wie beispielsweise Arztpraxen oder Supermärkten) geregelt, denn dieser darf nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigert werden. Eine Ausnahme hiervon kann nur bei einer unverhältnismäßigen oder unbilligen Belastung gemacht werden.

Die Assistenzhundeverordnung (kurz: AHundV) konkretisiert die Regelungen zu den Assistenzhunden aus dem BGG. Sie regelt, wann ein Hund zur Assistenz geeignet ist, wie er ausgebildet, zugelassen und geprüft wird.

Zuständig für die Anerkennung von Assistenzhunden sind die Bundesländer. Die jeweils zuständigen Stellen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Liste zusammengestellt:

Übersicht zu den zuständigen Länderstellen (PDF).

Bundesregierung.de: Artikel „Wie Assistenzhunde das Leben leichter machen“

BMAS: Assistenzhunde

BMAS: Assistenzhundeverordnung

BMAS: FAQ zur Assistenzhundeverordnung