Newsletter 3/2022
Neues zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Stammtisch digitale Barrierefreiheit, WCAG 2.1 auf Deutsch, Umfrage zum Feedback-Mechanismus u.v.m.
1. August 2022
Liebe Leserinnen und Leser,
in den letzten Wochen gab es Neues zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Die Rechtsverordnung zum Gesetz ist inzwischen veröffentlicht, ebenso Leitlinien. Und wir haben in einer großen Konferenz zusammen mit DIN und Bitkom über das Gesetz informiert. – Eingeladen hatten wir auch zu einem neuen Stammtisch mit dem Thema digitale Barrierefreiheit. Aus diesem Bereich sind einige Neuigkeiten rund um die WCAG 2.1, die EN 301 549 und Twitter zu berichten. Außerdem wurden neue praktische Hilfen für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit geschaffen. Und es gibt eine Umfrage zum Feedback-Mechanismus (Barriere-melden-Prozess). – Änderungen und neue Verpflichtungen in Sachen Barrierefreiheit gab es auch für Medienanbieter, durch den zweiten Medienänderungsstaatsvertrag. Neu ist auch ein Förderprogramm des Bundes aus dem Bereich der Kultur.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Konferenz und neue Veröffentlichungen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Das Gesetz muss bis Juni 2025 umgesetzt werden – ab diesem Zeitpunkt müssen die im BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Books sowie Online-Shops.
Um über das Gesetz und seine Inhalte aufzuklären, hatte die Bundesfachstelle am 2. Juni zusammen mit dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) und Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.) zur Konferenz "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Hintergründe, Umsetzung und Praxisbeispiele" eingeladen. Über 500 Interessierte nahmen vor Ort in Berlin und online teil. In 14 Vorträgen von Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen und Verwaltung wurden das Gesetz inhaltlich beleuchtet und Praxisbeispiele gezeigt. Die Aufzeichnung der Konferenz werden Sie künftig auf unserer Website finden können.
Kurz nach der Konferenz hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstellt, die das Gesetz erläutern und Fragen zum BFSG beantworten. Die Leitlinien sollen einen Wegweiser durch das Gesetz darstellen. Außerdem veröffentlicht ist inzwischen die Rechtsverordnung zum BFSG. Sie legt die spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest.
Artikel „Rückblick: Konferenz zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 2. Juni“
Artikel „Leitlinien und Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz veröffentlicht“
Neu: Stammtisch zur digitalen Barrierefreiheit von Bundesbehörden
Am 27. Juni fand zum ersten Mal der Barrierefreiheits-Stammtisch der Bundesfachstelle Barrierefreiheit statt. Insgesamt 44 Vertreterinnen und Vertreter von Bundesressorts tauschten sich in Berlin und online zugeschaltet rund um das Thema barrierefreie Dokumente aus. Ziel des Stammtisches ist der Austausch und die Vernetzung für die Umsetzer von digitaler Barrierefreiheit in den Ressorts.
Sie haben Interesse am Stammtisch? – Wenn Sie in einer Bundesbehörde arbeiten und künftig am Stammtisch teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bei uns: bundesfachstelle-barrierefreiheit@kbs.de
Artikel „Erster Stammtisch zur digitalen Barrierefreiheit“
EN 301 549 Version 3.2.1 auf Deutsch
Die EN 301 549 in der Version 3.2.1 ist für öffentliche Stellen des Bundes maßgeblich, wenn es um die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit geht. Inzwischen gibt es sie auch in deutscher Übersetzung. Die DIN EN 301 549 Version 3.2.1 erhalten Sie bei berechtigtem Interesse (z.B. als Bundesbehörde) kostenfrei über die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund):
https://www.bfit-bund.de/DE/Presse/presse.html
WCAG 2.1 auf Deutsch
Auch von der WCAG 2.1, auf die die EN 301 549 verweist, gibt es seit kurzem eine deutsche Übersetzung. Diese hat die Aktion Mensch veröffentlicht. Es ist allerdings eine inoffizielle Übersetzung, da es hierzu im Rahmen der öffentlichen Diskussion noch Klärungsbedarf gab. Das World Wide Web Consortium (W3C), der Herausgeber der WCAG, entschied sich daher gegen eine offizielle Anerkennung.
- WCAG 2.1 auf Deutsch von Aktion Mensch: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 - inoffizielle Übersetzung
- Alle Übersetzungen der WCAG in andere Sprachen finden Sie auf dieser Seite des W3C verlinkt: W3.org: WCAG 2 Translations
Neu bei Twitter: Erinnerungsfunktion für Alternativtexte
Bei Twitter gibt es eine hilfreiche Neuerung: Nutzerinnen und Nutzer können sich daran erinnern lassen, wenn in einem Tweet der Alternativtext zu einem Bild fehlt. Eine sinnvolle Maßnahme für die Barrierefreiheit!
Um diese neue Funktion im eigenen Twitter-Account zu aktivieren, müssen Sie dort unter „Einstellungen“ im Unterpunkt „Barrierefreiheit“ bei dem Satz „Erinnerung an Bildbeschreibung erhalten“ einen Haken setzen. Und schon werden Sie vor jedem Absenden eines Bilder-Tweets an den Alternativtext erinnert, sollte er noch fehlen.
Hinweis: Bisher ist diese Funktion noch nicht in jedem Twitter-Account vorhanden.
Praktisches Tool: App demonstriert digitale Barrieren
Auf welche Barrieren stoßen Menschen mit Behinderungen eigentlich, wenn sie eine nicht-barrierefreie App nutzen? Das zeigt nun eine App des Projekts „Teilhabe 4.0“. Mit der App kann man selbst erfahren, wie digitale Barrieren aussehen. Sie zeigt einige typische Barrieren, auf die Menschen mit Behinderungen häufig treffen. Die App eignet sich auch dazu, um Programmierenden zu verdeutlichen, worauf bei der Entwicklung einer barrierefreien App geachtet werden muss und wie durch einfache Maßnahmen eine Vielzahl von Barrieren vermieden werden kann. Gerade auch für Menschen, die mit barrierefreien Apps noch wenig Erfahrung haben, ist das eine anschauliche Hilfe zum Einstieg in das Thema.
Die App ist Teil einer Toolbox, die bei der Gestaltung einer barrierefreien Arbeitswelt sowie von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen unterstützen soll. Die Toolbox wird bis April 2023 regelmäßig um neue Tools erweitert.
Das Projekt „Teilhabe 4.0: Digitalisierung der Arbeitswelt barrierefrei gestalten“ ist ein gemeinsames Projekt des Kompetenzzentrums Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) der Evangelischen Stiftung Volmarstein zusammen mit der BAG Selbsthilfe und in Kooperation mit der Technischen Universität Dortmund und anderen.
Teilhabe 4.0: Demonstrator-App
Teilhabe 4.0: Toolbox
Umfrage zum Feedback-Mechanismus
Öffentliche Stellen in der Europäischen Union müssen auf ihren Websites und in mobilen Anwendungen den sogenannten Feedback-Mechanismus anbieten. Dieser ist Teil der Erklärung zur Barrierefreiheit (vgl. FAQ zur EU-Webseitenrichtlinie). Nutzende können über diese Feedback-Funktion Barrieren melden, die sie auf der Website oder in der App gefunden haben. Häufig wurde diese Funktion über ein Feedback-Formular und einen Link „Barriere melden“ gelöst – so auch auf unserer Website.
Im Rahmen des von der EU-finanzierten UPower-Projekts, das von Funka, der European Blind Union, der TU Dortmund und Synthesis durchgeführt wird, werden nun gute Beispiele für den Feedback-Mechanismus gesucht. Ziel ist es, den Mechanismus zu verbessern. Bis zum 15. April können Sie an der Umfrage teilnehmen.
- zur Umfrage: Umfrage zum Feedback-Mechanismus
- Informationen über das Projekt (auf Englisch): Funka.com: Projekt UPower
Neu: Verpflichtung zu mehr Barrierefreiheit in Rundfunk und Online-Diensten
Anbieter von Rundfunksendern und Zugangsdiensten in Deutschland müssen ihre barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Das wurde mit dem zweiten Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) festgelegt, der am 30. Juni in Kraft getreten ist. Ziel dieser Neuerung ist, durch den Ausbau barrierefreier Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen. Das betrifft Fernseh-Angebote, Mediatheken und Video-On-Demand-Angebote.
Artikel „Neue Verpflichtung zu mehr Barrierefreiheit in Medien“
Neues Förderprogramm im Bereich Kultur
Die Kulturstiftung des Bundes hat ein neues Förderprogramm: „pik – Programm für inklusive Kunstpraxis“. Das Programm besteht aus drei Modulen: einem Netzwerk für inklusive Theaterkooperationen mit dreijährigen Tandempartnerschaften zwischen Stadttheatern und inklusiven Theater- und Performancegruppen, einem Mentoring-Programm für Disabled Leadership sowie der Einrichtung eines Mobilen Beratungsteams, das in Akademien positive Beispiele sammelt und in Weiterbildungen vermittelt.
Mit dem Programm sollen die Zugangs- und Arbeitsbedingungen für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen verbessert werden. Kultureinrichtungen sollen bundesweit darin bestärkt werden, inklusiv zu arbeiten, künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen und in der chancengleichen Zusammenarbeit das Potential für künstlerische Innovationen zu entdecken.
Kulturstiftung des Bundes: Förderprogramm: „pik – Programm für inklusive Kunstpraxis“
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen!
Ihr Team der Bundesfachstelle Barrierefreiheit