Bereich Presse und Service

Presse und Service

In diesem Bereich finden Sie unseren Newsletter, unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungstermine, FAQ zur Barrierefreiheit und den Pressekontakt. Wir freuen uns auch über Lob und Kritik.

Newsletter 4/2022

Neues zur digitalen Barrierefreiheit, Evaluierung BGG, Videokonferenzsysteme-Umfrage, Warnungen barrierefrei u.v.m.

20. Dezember 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

einige Neuigkeiten gibt es im Bereich der digitalen Barrierefreiheit: Ein neues Portal des BMI bietet praktische Hilfen zur Umsetzung. Außerdem wurde die Studie der EU-Kommission zur Webseitenrichtlinie veröffentlicht. Ebenfalls öffentlich ist inzwischen die Evaluierung des BGG, in der auch die Arbeit der Bundesfachstelle untersucht wurde. In einem zweiten Netzwerktreffen der Bundesfachstelle zur digitalen Barrierefreiheit bekamen Bundesbehörden Input und eine weitere Möglichkeit des Austauschs. Thema dieses Newsletters sind auch Overlay-Tools und eine neue Umfrage zu Videokonferenzsystemen. Und: Haben Sie die Warnungen am Warntag erreicht?

Zweites Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit

Am 15. November 2022 fand das zweite Netzwerktreffen digitale Barrierefreiheit statt, zu dem die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eingeladen hatte. Zahlreiche Mitarbeitende aus Behörden des Bundes nahmen daran teil und tauschten sich zu internen und externen Prozessen, Schulungen und anderen Fragestellungen zur digitalen Barrierefreiheit aus. Da das Interesse der Behörden an der Veranstaltung so groß war, wurde der ursprüngliche Stammtisch in „Netzwerktreffen“ umbenannt. Themen beim Treffen waren u.a. die IT-Konsolidierung des Bundes, Schulungen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV), Schulungsvideos zur digitalen Barrierefreiheit sowie das neue Informationsportal „IT-Barrierefreiheit“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Mehr zu den einzelnen Themen lesen Sie im Nachbericht:
Artikel "Zweites Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit"

Neues Informationsportal des BMI zur digitalen Barrierefreiheit

Seit Mitte November gibt es das neue Portal „IT-Barrierefreiheit“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Auf www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de sind zahlreiche Informationen und praktische Hilfen zu finden. Öffentliche Stellen können dort nachlesen, wie sie digitale Barrierefreiheit umsetzen können. Neben den rechtlichen Vorgaben für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sind hier auch ganz praktische Leitfäden und Werkzeuge vorhanden. Für Ausschreibungen gibt es Vergabebausteine. Auch Umsetzungshilfen zu spezifischen Einzelthemen wie beispielsweise Tooltips und ARIA (Accessible Rich Internet Applications) sind auf der neuen Website zu finden. Zudem enthält das Portal Erläuterungsfilme und Verweise auf weiterführende Informationen.
Das Portal wurde in Zusammenarbeit zwischen der Dienstekonsolidierung Bund im BMI, dem Informationstechnikzentrum Bund, der Landesbeauftragten des Landes Hessen für barrierefreie IT und dem Bundesverwaltungsamt entwickelt. Es richtet sich nicht nur an öffentliche Stellen, sondern auch an Unternehmen, Vereine und andere Interessierte.

Portal „IT-Barrierefreiheit“ des BMI: www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de

Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes

Am 14. November war die Evaluierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Thema im Deutschen Bundestag. Die Evaluierung wurde zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung als Drucksache veröffentlicht. Die wissenschaftliche Evaluation sollte Erkenntnisse darüber liefern, ob die Ziele, die mit der Verabschiedung des BGG und der Novellierung in 2016 angestrebt wurden, erreicht wurden und ob sich die vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Sie gibt zudem Handlungsempfehlungen.
Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit war Gegenstand der Evaluation. Fazit der Evaluation: „Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (§ 13 BGG) hat sich zur Beratung von Behörden bewährt. Ihr Rat würde auch von den Institutionen des BGG und in Gesetzgebung und Politik gebraucht.“ Der Aufgabenkatalog der Bundesfachstelle soll laut Evaluationsbericht unter anderem um die Beratung der Gesetzgebung des Bundes erweitert werden.
Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, kommentierte den Bericht wie folgt: „Wir begrüßen ausdrücklich die Einschätzung des Evaluationsberichts, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zukünftig stärker die Gesetzgebung beraten soll. Bislang ist das jedoch eine freiwillige Inanspruchnahme unserer Expertise. Aus meiner Sicht sollte dieser Beratungsauftrag im Hinblick auf die Gesetzgebung auch entsprechend im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert werden.“

In rechtswissenschaftlicher Hinsicht kommt der Bericht zu dem Schluss, dass das BGG an einigen Stellen noch Verbesserungspotenzial hat und macht konkrete Verbesserungsvorschläge. Laut Bericht sehen sich viele Menschen mit Behinderung in privaten Rechtsverhältnissen diskriminiert und benachteiligt, sei es von Arbeitgebern, Vermietern, Anbietern von Waren und Dienstleistungen oder Gesundheitseinrichtungen. „Eine Abstimmung des BGG mit den zivilrechtlichen Gesetzen wie dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist deshalb dringend notwendig, zumal diese Gesetze nur zusammen das EU-Recht und die UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) umsetzen.“

Die Evaluation wurde durchgeführt vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) zusammen mit der Universität Kassel (FB Humanwissenschaften, Fachgebiet Sozial und-Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung) und dem Hugo-Sinzheimer Institut für Arbeit und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der Bericht wurde im Zeitraum von August 2021 bis Juni 2022 erarbeitet.

Warntag am 8. Dezember: Wie barrierefrei wurde gewarnt?

Am 8. Dezember 2022 fand zum zweiten Mal ein Warntag in Deutschland statt. Der Katastrophenschutz von Bund, Ländern und Kommunen testete seine verschiedenen Warnsysteme. Doch wie barrierefrei sind diese Warnungen? Wir hatten das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorab gefragt und in einem Artikel darüber berichtet. Zu den Mängeln der barrierefreien Kommunikation und Warnung für gehörlose Menschen hatte der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. bereits 2021, nach der Flutkatastrophe im Südwesten Deutschlands, eine Stellungnahme veröffentlicht und forderte u.a. ein Warnsystem nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (auditiv-visuell).

Was sind Ihre Erfahrungen zum Warntag und zur Barrierefreiheit der Warnsysteme? Auch wenn die Umfrage des BBK inzwischen beendet wurde – Sie können weiterhin auf den üblichen Kontaktwegen Feedback geben, ob die Warnungen Sie erreicht haben.

Overlay-Tools: Kaum hilfreich für die Barrierefreiheit

Seit digitale Barrierefreiheit für mehr und mehr Anbieter verpflichtend ist, bieten einige Unternehmen Tools an, die angeblich Websites „automatisch“ barrierefrei machen können. Diese sogenannten „Overlay-Tools“ versprechen eine einfach zu installierende, automatisierte Lösung. Doch digitale Barrierefreiheit und die Anforderungen nach BITV 2.0 und EN 301 549 lassen sich nicht so ganz einfach umsetzen.
Um die Overlay-Tools zu bewerten, haben die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik eine gemeinsame Stellungnahme zur Verwendung dieser Tools veröffentlicht. Darin kommen sie u.a. zu dem Fazit: „Aktuell sind Overlay-Tools nicht in der Lage, einen Webauftritt, der Barrieren aufweist, komplett barrierefrei darzustellen. Häufig kommt es vor, dass durch den Einsatz solcher Tools weitere Barrieren im Webauftritt entstehen, die ohne das Tool gar nicht existiert hätten.“

BFIT-Bund.de: "Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zur Verwendung von Overlay-Tools"

EU-Studie zur Webseitenrichtlinie veröffentlicht

Wie wird die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-Webseitenrichtlinie) bewertet? Dies hat die Europäische Kommission mit einer Studie, zu der auch eine Umfrage gehörte, überprüft. Die Ergebnisse und Bewertung der Studie sind seit dem 7. Dezember 2022 online. Die Endfassung ist nur auf Englisch verfügbar (PDF-Datei, 101 Seiten), die Zusammenfassung des Bewertungsberichts gibt es auch auf Deutsch (PDF, 6 Seiten).

Grundlage der Bewertung ist eine externe Studie. Diese Studie umfasste eine Literaturrecherche, eine Analyse der Berichte der Mitgliedstaaten über die Ergebnisse der Überwachung und der Anwendung des Durchsetzungsverfahrens gemäß der Richtlinie, eine öffentliche Umfrage sowie gezielte Befragungen mit den wichtigsten Interessengruppen, darunter auch der Sachverständigengruppe für die Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet mit Vertretern der Mitgliedstaaten.

Ergebnis der Studie: Die EU-Mitgliedsstaaten hätten zwar die notwendigen Maßnahmen ergriffen, aber es seien noch „weitere große praktische Fortschritte nötig, um zu erreichen, dass alle Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen – unabhängig von der Art der Behinderung – uneingeschränkt zugänglich sind“. Bei den meisten Maßnahmen läge der Schwerpunkt bislang auf sehbehinderten Personen. An den Anforderungen für Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen werde in den Normungsgremien weiter gearbeitet.
Weitere Ergebnisse:
Die wichtigsten Faktoren für den Erfolg der Richtlinie waren laut Kommission die Einführung des Feedback-Mechanismus und des Durchsetzungsverfahrens, die Einführung der regelmäßigen Überwachung und Berichterstattung sowie die Einführung der Erklärungen zur Barrierefreiheit.
Das Durchsetzungsverfahren der Richtlinie (auf Bundesebene in Deutschland: das Schlichtungsverfahren über die Schlichtungsstelle BGG BGG) habe noch nicht sein volles Potenzial erreicht. Häufig sei den Nutzern das Verfahren nicht bekannt oder sie fühlten sich bei seiner Inanspruchnahme unsicher, so die Studie.
In der Bilanz wurde festgestellt, dass sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ein Mangel an Fachwissen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit bestehe. Nutzer würden zudem den Feedback-Mechanismus und das Durchsetzungsverfahren zu wenig kennen. Eine verstärkte Bekanntmachung und Förderung der Nutzung dieser beiden Instrumente könnte allen Interessenträgern zugutekommen.
Befragte Interessenträger hatten laut Bericht folgende Forderungen: Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten, obligatorische Barrierefreiheitsmodule für IKT-Lehrpläne (Informations- und Kommunikationstechnologie) an Hochschulen sowie berufliche Zertifizierungen, auch für Menschen mit Behinderungen, die als Experten für Barrierefreiheit arbeiten wollen. Weitere Ergebnisse sind im Bericht nachzulesen.

Europäische Kommission: "Barrierefreie Web- & digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen – Überprüfung der EU-Vorschriften"

Umfrage zur Barrierefreiheit von Videokonferenzprogrammen

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat blinde, sehbehinderte und hörsehbehinderte Menschen zu ihren Erfahrungen mit Videokonferenzsystemen befragt. 431 Befragte nahmen an der Umfrage teil. Ein Ergebnis: Besonders die Chatfunktion ist für viele schwierig nutzbar. 65 Prozent der Teilnehmenden haben Probleme, Chat und Videokonferenz gleichzeitig zu verfolgen. Viele der Befragten wünschen sich, dass im Vorfeld von Online-Veranstaltungen über das verwendete Videokonferenzsystem informiert wird und es die Möglichkeit gibt, das System vorab auszuprobieren. Wichtig sei auch, dass die Anbieter barrierefrei über die Anwendung ihrer Software informieren. Ein vielfach genannter Verbesserungsvorschlag ist zudem die Vereinheitlichung der Tastaturkürzel über die verschiedenen Systeme hinweg oder zumindest die Möglichkeit, sie als Benutzer selbst festzulegen.
Als neuen Service bietet der DBSV Online-Schulungen für blinde und sehbehinderte Menschen zum Umgang mit einzelnen Videokonferenzsystemen an sowie eine Telefon-Hotline für Fragen.

DBSV: https://www.dbsv.org/videokonferenzen.html

BITV-Selbsttest: aktualisiertes Prüftool von BIK

Das Prüftool, das für den BIK BITV-Test genutzt wird, wurde überarbeitet. Es wird von den BIK Prüfstellen verwendet, kann aber auch für den Selbsttest genutzt werden – als Werkzeug für den Prüfprozess von Websites.

Wir wünschen Ihnen eine schöne besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr 2023!
Ihr Team der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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