Beratung im Verwaltungsverfahren
Als die nach der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) und der Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (VBD) zuständige Stelle beraten wir Bundesbehörden. Wir helfen bei Fragen zur Bewilligung von Kommunikationshilfen (wie Gebärdensprachdolmetscher, vgl. §3 KHV). Außerdem unterstützen wir Sie dabei, Dokumente und Bescheide für blinde Menschen und Menschen mit anderen Sehbehinderungen zugänglich zu machen.