Hilfe bei Zielvereinbarungen
Sie möchten als Unternehmen oder Unternehmensverband Barrierefreiheit verbindlich vereinbaren? Im Rahmen unserer finanziellen und personellen Kapazitäten begleiten wir Sie bei Ihren Verhandlungen mit Behindertenverbänden auf Ihrem Weg zur Barrierefreiheit nach § 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Wir geben Formulierungshilfen und moderieren auf Wunsch Gespräche.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie Erläuterungen, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Dort gibt es auch ein Register aller bislang abgeschlossenen sowie aller laufenden Verhandlungen nach § 5 BGG.