Aktuelle Meldungen

Das tun wir

Wir beraten Sie rund um das Thema Barrierefreiheit. Unser Fachwissen haben wir auch hier auf unserer Website für Sie zusammengestellt.

Angebot

Sie möchten Barrierefreiheit umsetzen? Wir helfen Ihnen dabei und verschaffen Ihnen einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben etwas vor – wir beraten Sie

Sie planen einen Umbau und wünschen eine Erstberatung zur baulichen Barrierefreiheit? Oder Sie benötigen Tipps für die barrierefreie Gestaltung Ihres Internetauftritts?
Wir unterstützen Sie dabei, Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken. Wir bringen unser Wissen durch fachlichen Input, prägnante Keynotes oder Impulse zu Spezialthemen ein.

Wir stellen Ihnen Informationen, Tipps und Empfehlungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an: Kontakt

Unsere Informationsangebote stehen allen kostenfrei zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Leistungen – für wen?

Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Stellen und Einrichtungen, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.

Im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel beraten wir auch gesellschaftliche Organisationen, zum Beispiel Unternehmen, Verbände und Vereine, Kirchen, Parteien und Gewerkschaften. Kleinstunternehmen beraten wir zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (siehe unten).

Beispiele unserer Beratungsarbeit:

  • § 8 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Erarbeitung einer Systematik zur Erfassung und zum Abbau baulicher Barrieren in Bestandsgebäuden des Bundes
  • Bundesinitiative Barrierefreiheit: Beratung in verschiedenen Expertengremien
  • Bundesteilhabepreis: Auslobung des Wettbewerbs im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Barrierefreier Wohnraum: fachliche Beratung für die Fachdialogreihe „Barrierefreies Wohnen“ 2025/26 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
  • Bauliche Barrierefreiheit: Erstberatung im Rahmen eines Neubaus des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
  • Barrierefreie Veranstaltungsplanung: Beratung bei der Planung des Bürgerfestes des Bundespräsidenten

Beratung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Gemäß § 15 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Kleinstunternehmen eine (kostenlose) Beratung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an. Mehr zum Thema lesen Sie hier: BFSG.