Bereich Über uns

Das sind wir

Wir unterstützen die unter das Behindertengleichstellungsgesetz fallenden Behörden mit Informationen und Empfehlungen und beraten nach Kapazitäten auch Unternehmen, Verbände und gesellschaftliche Organisationen.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0

§ 6 Beratung und Unterstützung durch die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit und die Informationstechnik-Dienstleister des Bundes

Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit berät die öffentlichen Stellen des Bundes im Rahmen der Erstberatung nach § 13 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes zur barrierefreien Gestaltung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung. Das Informationstechnikzentrum Bund und die BWI GmbH als zentrale Informationstechnik-Dienstleister der Bundesverwaltung beraten und unterstützen bei der technischen Umsetzung der IT-Barrierefreiheit.