Rechtsgrundlagen
Die Aufgaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit sowie ihre Organisationsstruktur sind in § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geregelt. Grundlage für die beratende Tätigkeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Verwaltungsverfahren des Bundes sind die Verordnungen zur „Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen“ und zur „Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen“. Auf der Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) berät die Bundesfachstelle im Rahmen einer Erstberatung öffentliche Stellen des Bundes zudem zu den Anforderungen der Verordnung.