Barrierefreiheit war Thema bei Fachtagung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Datum 21.04.2023
Die Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung Ferda Ataman hatte am 20. April zur Veranstaltung „Deutschland nach vorne bringen: Zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ in Berlin eingeladen. Dort waren alle Personengruppen, die auf dem Feld des AGG aktiv sind, vor Ort. Auch Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, nahm an einer Podiumsdiskussion teil.
Auf der Fachtagung wurden die unterschiedlichen Aspekte der Diskriminierung und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskutiert. Zum Thema Barrierefreiheit und Antidiskriminierung sprach Dr. Volker Sieger mit drei anderen Expertinnen und Experten im Rahmen der Podiumsdiskussion „Recht wirksam machen – Wo steht der Antidiskriminierungsschutz in Deutschland?“.
Thema Barrierefreiheit und Antidiskriminierung
„Die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit muss grundsätzlich im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder in einzelnen Fachgesetzen geregelt werden“, so Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Dr. Sieger zufolge ist das Thema Barrierefreiheit folgendermaßen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu integrieren: „In das AGG müssten zwei zentrale Punkte aufgenommen werden:
1. Wenn jemand gegen Barrierefreiheitsvorschriften aus anderen Gesetzen (BGG, BFSG oder Fachgesetzen) im Zivilrecht verstößt, dann ist das eine Diskriminierung nach dem AGG mit entsprechenden Rechtsfolgen.
2. Die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen muss als verbotene Benachteiligung ins AGG aufgenommen werden. Dafür ist der Begriff der ‚angemessenen Vorkehrung‘ in das AGG aufzunehmen, dort näher zu definieren und als einklagbarer Rechtsanspruch auszugestalten.“
Wichtig sei, betonte Dr. Sieger, die Verknüpfung zwischen AGG und dem oder den anderen Gesetzen.
Das Thema Barrierefreiheit wurde zudem in einem der Workshops vertieft, die am Nachmittag stattfanden. Der Titel des Workshops war: „Barrierefrei für alle: Angemessene Vorkehrungen im AGG“.
Über die Fachveranstaltung
Die Fachveranstaltung war die Veranstaltung für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, zu der sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt hat. Sie sollte die verschiedenen Aspekte zusammenbringen, die notwendig sind, um den deutschen Diskriminierungsschutz umfassend weiterzuentwickeln. Daher wurden die wichtigsten rechtlichen Stellschrauben diskutiert sowie die Frage, wie der verbesserte Diskriminierungsschutz konkret mit der Gesetzesreform erreicht werden kann.
Video der Fachtagung weiterhin online
Die Fachtagung wurde aufgezeichnet und ist weiterhin als Video abrufbar:
Youtube-Kanal der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Fachtagung Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das Programm können Sie weiterhin auf der Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nachlesen:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Programm der Fachtagung „Deutschland nach vorne bringen: Zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (20. April 2023)