Hinweise zu einem erfolgreichen Aktionsplan im Gesundheitswesen
Datum 18.12.2023
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat am schriftlichen Beteiligungsverfahren des Bundesministeriums für Gesundheit zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ teilgenommen und Hinweise für eine erfolgreiche Umsetzung der UN-BRK gegeben.
Die Empfehlungen stützen sich dabei vor allem auf Erkenntnisse, die die Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Rahmen der Steuerung unterschiedlicher Prozesse und Vorgehensweisen im Bereich Barrierefreiheit vor allem im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in den Jahren seit ihrer Gründung 2016 gewonnen hat. Hieraus ergeben sich zwei Schwerpunkte, die bei der Gestaltung des Aktionsplans berücksichtigt werden sollten:
Disability Mainstreaming als Basis für mehr Barrierefreiheit und Inklusion im Gesundheitswesen
Für eine fachgerechte und strukturell optimierte Umsetzung der UN-BRK ist vor allem ein Disability Mainstreaming erforderlich: grundlegende und übergreifende Aspekte, die nicht ausschließlich ein Handlungsfeld betreffen, sollten in allen Bereichen des Aktionsplans als Querschnittsaufgaben nicht nur mitgedacht, sondern fest verankert und zur Umsetzung verpflichtend festgeschrieben werden.
Die geprüften und festgelegten Ziele und Maßnahmen aus dem momentan durchgeführten schriftlichen Beteiligungsverfahren sollten eingebunden werden in einen Gesamtprozess, der sich von der Entwicklung eines Aktionsplans bis hin zu einer Übersicht von barrierefreien Einrichtungen im Gesundheitswesen erstreckt. Diese Vorgehensweise könnte folgendermaßen zusammengefasst werden:
Aktionsplan im Gesundheitswesen – erfolgreich in sechs Schritten
- Entwicklung und Festlegung des Aktionsplans
- Bekanntmachung des Aktionsplans und Wissenstransfer
- Bestandserfassung und Mängelanalyse
- Maßnahmenkatalog, Priorisierung und Zeitpläne
- Umsetzung, Erfolgskontrolle und Fortschreibung des Aktionsplans
- Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger
Nähere Erläuterungen zu Zielen und Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Umsetzung der einzelnen Schritte erforderlich sind, hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens angegeben.
Einheitliches Verständnis von Barrierefreiheit im gesamten Gesundheitswesen
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist davon überzeugt, dass eine derartige Vorgehensweise nur dann gelingt, wenn im gesamten Gesundheitswesen ein einheitliches Verständnis von Barrierefreiheit in Anlehnung an §4 BGG hergestellt und rechtlich verankert wird. Diese Definition von Barrierefreiheit sollte zukünftig die Richtschnur allen Handelns auf allen Ebenen im Gesundheitswesen sein.
Brief an Herrn Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach
Die Hinweise und Empfehlungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ wurden auch in einem persönlichen Brief an Herrn Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gesendet.
Die Erarbeitung eines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen sowie dessen Erstellung bis Ende 2022 ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben worden.
Die Bundesfachstelle begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit das Verfahren zur Erarbeitung des Aktionsplans nun eröffnet hat. Wir hoffen, dass durch diese Initiative mehr Barrierefreiheit und Inklusion im gesamten Gesundheitswesen erzielt werden kann und sich somit auch die Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen entscheidend verbessern wird.