Barrierefrei informieren und kommunizieren in Zeiten des Corona-Virus
Eine Handreichung für Behörden
Datum 16.03.2020
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine kurze Handreichung für Behörden herausgegeben. Diese enthält Hinweise zur barrierefreien Kommunikation zwischen Behörden und Bevölkerung.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät und unterstützt Behörden, ihre Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen und dabei die Barrierefreiheit zu beachten.
In Zeiten des Corona-Virus hat die Kommunikation zwischen Behörden und Bevölkerung eine besondere Bedeutung. Neben allgemeinen sind tagesaktuelle Informationen wichtig, um dem erhöhten Informationsbedarf der Menschen gerecht zu werden. Gerade in krisenhaften Zeiten ist es wichtig, alle Menschen zeitnah mit aktuellen Informationen zu versorgen. Das geschieht in den wenigsten Fällen bislang in ausreichendem Maß. Viele Menschen mit Behinderungen sind vom Informationsfluss leider ausgeschlossen, weil ihnen aktuelle Informationen nicht in barrierefreien, d. h. auf ihre jeweilige Beeinträchtigung ausgerichteten Formaten zur Verfügung gestellt werden.
Menschen, die barrierefreie Formate für die Information und Kommunikation zwingend benötigen, sind insbesondere gehörlose, schwerhörige, blinde und sehbeeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Nachfolgend aufgelistet sind die barrierefreien Formate, deren Bereitstellung durch alle Behörden, die über das Corona-Virus informieren, ein Muss darstellt, will man tatsächlich alle Menschen zeitnah mit aktuellen Informationen versorgen:
Informationen für gehörlose Bürgerinnen und Bürger:
- Pressekonferenzen und öffentliche Auftritte im Fernsehen und Web benötigen Gebärdensprachdolmetscher/innen, die in Echtzeit übersetzen, sowie eine Untertitelung in Echtzeit
- Aktuelle weitergehende Informationen auf behördlichen Websites müssen immer mit untertitelten und vertonten Gebärdensprachvideos zur Verfügung gestellt werden
- Möglichkeiten zu virtuellen barrierefreien Anfragen in Gebärdensprache müssen geschaffen werden, z. B. per Ferndolmetsch-Service oder mit dem SQAT-Verfahren (Signing Question and Answer Tool)
Informationen für schwerhörige Bürgerinnen und Bürger:
- Pressekonferenzen und öffentliche Auftritte im Fernsehen und Web benötigen eine Untertitelung in Echtzeit, die im Anschluss zum Nachlesen als Protokoll/Transkript zur Verfügung gestellt wird
- Lautstärkeregulierungen von Videoinhalten müssen möglich sein
Informationen für blinde Bürgerinnen und Bürger:
- Videos müssen mit Audiodeskription versehen werden
- Websites und Dokumente müssen barrierefrei erstellt worden sein, so dass Texte mit einem Screenreader lesbar sind, Bilder und Grafiken einen Alternativtext hinterlegt haben, eine logische Navigation auf der Website und in den Dokumenten möglich ist und sämtliche Inhalte ansteuerbar sind
Informationen für sehbeeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger:
- Videos und Websites müssen vergrößerbar sein
- Kontraste und Farben müssen einstellbar sein
- Text- und Schriftgrößen müssen veränderbar sein
Informationen für Bürgerinnen und Bürger mit kognitiver Beeinträchtigung:
- Aktuelle und wichtige Informationen müssen als Text in Leichter Sprache auf der Website zur Verfügung gestellt werden
- Broschüren, Flyer, Formulare und Erklärtexte müssen in Leichter Sprache auf der Website bzw. in Printform zur Verfügung gestellt werden
Diese Informationen finden Sie auch zum Drucken oder Weiterleiten:
Barrierefrei informieren und kommunizieren in Zeiten des Corona-Virus (PDF, barrierefrei).