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Erste deutsche Bank veröffentlicht Aktionsplan zur Inklusion

Datum 05.07.2018

Am 2. Juli stellte die Commerzbank ihren Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor. Sie ist die erste Bank in Deutschland, die einen solchen Aktionsplan realisiert hat.

Der Aktionsplan „Gemeinsam verschieden.“ der Commerzbank beschreibt deren Pläne und Ziele zur Inklusion und wie sie diese umsetzen will. Im Aktionsplan verpflichtet sich die Bank, bis 2023 zahlreiche Maßnahmen und Projekte umzusetzen, um die Situation von Menschen mit Behinderungen in der Bank und ihrer Kundinnen und Kunden zu verbessern. Der Aktionsplan ist auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 entstanden. Er zielt darauf ab, gedankliche Hürden abzubauen und organisatorische Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit behinderter und nichtbehinderter Menschen zu schaffen.

In Deutschland haben bisher neun Unternehmen einen solchen Aktionsplan veröffentlicht. Als erste Bank in Deutschland war es jetzt die Commerzbank. Von deren Aktionsplan sollen nicht nur die mehr als 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Behinderung oder anerkannten Gleichstellung profitieren, sondern auch die Kundinnen und Kunden der Bank. In den kommenden Jahren will die Bank nach eigenen Aussagen wo es möglich ist Barrierefreiheit in den Filialen und im digitalen Banking herstellen.

Barrierefreie Geldautomaten und Filialen

Bisher seien 66 Prozent der Filialen barrierefrei, berichtete Jenny Friese, Bereichsvorstand Privatkunden für die Vertriebsregion Ost. Zudem sei bei der Anmietung aller neuen Flächen die Barrierefreiheit ein Muss. Bei den Geldautomaten der Bank verfügen inzwischen alle über eine Sprachausgabe.

Staatssekretärin will Unternehmen verpflichten

Bei der Vorstellung des Aktionsplanes war auch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kerstin Griese geladen. In ihrer Rede wies sie auch auf die bisher noch mangelhafte Barrierefreiheit der Privatwirtschaft hin:

Wir brauchen eine stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft.

Ohne gesetzliche Standards werde es nicht gehen, ergänzte sie.

Hintergrund: Aktionspläne nach UN-BRK

In Deutschland haben sich bisher einige wenige Unternehmen auf freiwilliger Basis mit einem Aktionsplan ebenfalls auf die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Sie haben die Bedeutung von Inklusion für die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur und ein fortschrittliches Arbeitsumfeld erkannt.

Aktionspläne im Internet

Den Aktionsplan „Gemeinsam verschieden.“ finden Sie auf der Internetseite der Commerzbank (PDF). Weitere Informationen und die Links zu anderen Aktionsplänen von Unternehmen, Bund, Ländern und anderen Institutionen bietet die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Gemeinsam einfach machen". Hier ist auch Näheres zur praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachzulesen.