Richtlinienentwurf zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen im EU-Parlament
Datum 18.09.2017
Knapp zwei Jahre nachdem die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über barrierefreie Produkte und Dienstleistungen vorgelegt hat, brachte das EU-Parlament am vergangenen Donnerstag zahlreiche Änderungsvorschläge in das Gesetzgebungsverfahren ein.
Seine Stellungnahme übermittelt das Parlament anschließend dem Europäischen Rat. Der Richtlinienentwurf war Anfang 2011 als Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit („European Accessibility Act“) von der Europäischen Kommission angekündigt worden.
Die Richtlinie hat das Ziel, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU barrierefreier werden. Dabei geht es um Bank- und Fahrausweis-Automaten, Computer und Betriebssysteme, Telefon und Fernseher, E-Books, den elektronischen Handel und um den öffentlichen Nahverkehr. Daneben werden aber auch öffentliche Vergaben, europäische Förderprogramme und die Verkehrsinfrastruktur in die Richtlinie einbezogen.
Von der Verbesserung der Barrierefreiheit profitieren würden über 80 Millionen Menschen mit Behinderungen, die in der EU leben.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben die Liste der Produkte nun ergänzt. So sollen auch Zahlungsterminals, E-Book-Lesegeräte, Webseiten, bestimmte Dienste für Smartphones und Tourismus-Dienstleistungen barrierefrei werden.
Kleinstunternehmen ausgeschlossen
Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der Kommission auch um eine Klausel ergänzt, nach der Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von unter zwei Millionen Euro von der Regelung ausgeschlossen sind.
Die Richtlinie kommt erst zustande, wenn sich Parlament und Rat auf eine gemeinsame Regelung verständigt haben. Bislang gibt es innerhalb des Rates noch keine gemeinsame Position hierzu. So ist eine der unter den Mitgliedsstaaten noch offene Frage, welche Bereiche von der Richtlinie umfasst werden sollten.
Die amtierende estnische Ratspräsidentschaft plant, bis Ende des Jahres unter den Mitgliedsstaaten eine Einigung über die allgemeine Ausrichtung des Vorschlages zu erzielen.