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Fachveranstaltung zum Behindertengleichstellungsgesetz in Recht und Praxis

Datum 31.05.2018

Am Dienstag, 29. Mai 2018, fand im Kleisthaus die gemeinsame Fachveranstaltung der Schlichtungsstelle BGG und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum Thema „Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Recht und Praxis“ statt. Über hundert Gäste informierten sich über die Erfahrungen der Expertinnen und Experten mit dem BGG.

Zu Beginn begrüßte der neue Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und wies auf die immense Bedeutung der Barrierefreiheit und der angemessenen Vorkehrungen hin.

Den ersten Vortrag hielt Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel, über seine „Thesen zum Konzept der angemessenen Vorkehrungen gemäß § 7 Absatz 2 BGG im Sozialrecht“. Laut Welti sind angemessene Vorkehrungen bereits seit langem in der deutschen Gesetzgebung vorhanden. Problematisch sei eher die Rechtsdurchsetzung. In der Rechtsprechung hätten angemessene Vorkehrungen noch nicht den entsprechenden Stellenwert, obwohl einige relevante Entscheidungen das Rechtsinstrument ausdrücklich heranziehen, bilanzierte Welti. Zudem müsse der Graben zwischen dem Privatrecht (AGG) und dem öffentlichen Recht (BGG) bezüglich der Barrierefreiheit endlich geschlossen werden.

In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten die Expertinnen und Experten zum Konzept der angemessenen Vorkehrungen. Über ihre Erfahrungen in Verwaltung und Rechtsprechung berichteten Vanessa Ahuja (BMAS, Leiterin der Abteilung V), Dr. Anna-Miria Fuerst (Richterin am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht), Dr. Steffen Luik (Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg) und Prof. Dr. Felix Welti.

Erfahrungen mit dem BGG aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen

Nach der Mittagspause berichteten verschiedene Referentinnen und Referenten aus der Praxis. In jeweils einem Impulsreferat informierten Christiane Möller (Rechtsreferentin Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.), Lilian Krohn-Aicher (Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.), Dr. Martin Theben (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht), Judith Hartmann (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht) und Dr. Alexander von Boehmer (Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes) über ihre Erfahrungen mit dem BGG.

Positionen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Im Anschluss stellte Klemens Kruse, Fachbereichsleiter Recht der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die Positionen der Bundesfachstelle zu den Verpflichtungen des BGG zur Gleichstellung und Barrierefreiheit vor. Er wies unter anderem darauf hin, dass das BGG die Bundesverwaltung auch dazu verpflichtet, Arbeitsstätten und Wohnungen barrierefrei zu gestalten, die in ihrem Eigentum sind. Für Arbeitsstätten gäbe es allerdings derzeit keine geltende Norm zur barrierefreien Gestaltung, so Kruse. Dadurch wäre es schwierig, die anzuwendenden, anerkannten Regeln der Technik zu bestimmen. Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit jedoch bestehe schon heute eine Verpflichtung, Apps und Social-Media-Auftritte der Bundesbehörden entsprechend der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zu gestalten.