Forderung nach Gebärdensprachgesetz
Datum 16.05.2023
Der Deutsche Gehörlosen-Bund fordert, dass der Status der Deutschen Gebärdensprache (DGS) systematisch und nachhaltig geschützt und gefördert werden müsse. Das gab der Verband am 20. April in einer Stellungnahme bekannt. Notwendig sei ein eigenes Gebärdensprachgesetz.
Bisher ist die Deutsche Gebärdensprache nicht als Minderheitensprache anerkannt. Dies müsse aber schnellstmöglich passieren, so der Gehörlosen-Bund in seinem Statement. Zudem müsse der Gebrauch der DGS in der Gesellschaft als Gebot eines inklusiven Verständnisses von Sprache gefördert werden.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen einzuleiten mit dem Ziel, die Deutsche Gebärdensprache und die Gebärdensprachgemeinschaft systematisch und nachhaltig entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes und den Maßgaben der Europäischen Union (besonders der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates) zu fördern und zu schützen. Ein Gebärdensprachgesetz mit der Anerkennung der deutschen Gebärdensprachgemeinschaft als nationale Minderheit sei dringend nötig, so der Verband.
Auslöser für das Statement war eine Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Oktober 2022: der Sachstand zum Thema „Gebärdensprache als Amts- oder Minderheitensprache“ (abrufbar als PDF unter https://www.bundestag.de/resource/blob/914250/8943af0b2ee6b0633d84fce754b353e6/WD10-025-22-pdf-data.pdf). Darin sollte eine Einschätzung darüber abgegeben werden, ob und inwieweit durch die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Amtssprache oder Minderheitensprache (wie z. B. Dänisch oder Niederdeutsch) zur Verbesserung der Lage der Betroffenen beigetragen werden könnte. In dem Sachstand kommen die Wissenschaftlichen Dienste zu dem Schluss, dass die Deutsche Gebärdensprache keine Minderheitensprache sei und auch nicht als Amtssprache verwendet werden könne.
Historischer Hintergrund
Seit 20 Jahren (seit dem 1. Mai 2002) ist die Deutsche Gebärdensprache mit Inkrafttreten des § 6 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes als eigenständige Sprache anerkannt.
Die Nutzerinnen und Nutzer der Deutschen Gebärdensprache bilden eine historisch gewachsene Minderheit, die sich selbst als „Gebärdensprachgemeinschaft“ bezeichnet.
Während des Nationalsozialismus waren die Nutzenden der Deutschen Gebärdensprache Verfolgung und Rassenwahn ausgesetzt. Die Überlieferung ihres sprachlich-kulturellen Erbes wurde dadurch erheblich beeinträchtigt. Die NS-Diktatur hatte auch zur Folge, dass sich viele Nutzer der Deutschen Gebärdensprache bis Anfang der 1980er Jahre nicht (mehr) als solche in der Öffentlichkeit zu erkennen gaben.
Zur Vertretung ihrer Interessen und zur Stärkung ihrer Kultur haben sich die Nutzerinnen der Deutschen Gebärdensprache in verschiedenen Vereinen und Verbänden auf unterschiedlichen Ebenen organisiert. Einer dieser Verbände ist der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. Zudem wird die DGS an Universitäten und Fachhochschulen wissenschaftlich erforscht.
Weiterführende Links:
Die Stellungnahme des Deutsche Gehörlosen-Bunds ist als PDF-Datei und DGS-Video veröffentlicht:
Deutscher Gehörlosen-Bund: Stellungnahme 02/2023 (PDF-Datei)
Youtube Deutscher Gehörlosen-Bund: Stellungnahme 02/2023 (DGS-Video)
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates ist als PDF-Datei hier abrufbar: https://rm.coe.int/168007c089