Handreichungen zu barrierefreien Apps und barrierefreier Software
Datum 22.07.2022
Der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik gemäß § 5 BITV 2.0 hat inzwischen zwei Handreichungen veröffentlicht. Sie geben konkrete Hinweise zur Umsetzung barrierefreier Apps und barrierefreier Software.
Im Rahmen des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik gemäß § 5 BITV 2.0 gibt es Arbeitsgruppen (AGs) zu einzelnen Schwerpunktthemen. Der Ausschuss hat u.a. die Aufgabe, Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen nach § 3 BITV 2.0 anzuwendenden Standards zu erarbeiten (vgl. § 5 BITV 2.0). Er ist bei der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) eingerichtet. Die ersten beiden Handreichungen des Ausschusses wurden kürzlich veröffentlicht.
Handreichung mobile Anwendungen
Die Arbeitsgruppe „Mobile Anwendungen“ hat als erste eine Handreichung erstellt. Diese führt in das Thema barrierefreie mobile Apps ein und beschreibt die technischen Standards. Auch werden die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Nutzender, die sich je nach Einschränkung unterscheiden, erklärt und die möglichen Prüfverfahren miteinander verglichen.
Zielgruppe der Handreichung sind Designende, Entwickelnde und Testende von mobilen Apps, ebenso Personen aus dem Projektmanagement, Qualitätsbeauftragte oder Beauftragte für Barrierefreiheit. Die Handreichung finden Sie hier online:
https://handreichungen.bfit-bund.de/ag03/
Weitere Informationen zur Handreichung „Mobile Anwendungen“ finden Sie auf der Website der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund):
https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/handreichung-mobile-anwendung.html
Handlungsleitfaden zur Gestaltung barrierefreier Software
Die zweite Handreichung hat die Arbeitsgruppe Software entwickelt. Der sogenannte „Handlungsleitfaden zur Gestaltung barrierefreier Software“ bietet einen schnellen Einstieg in das Thema und beschreibt die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Software. Er nennt die rechtlichen Verpflichtungen für öffentliche Stellen des Bundes und ebenso die technischen Standards. Beschrieben werden auch die verschiedenen Rollen und Aufgaben von Personen, die an der Umsetzung von barrierefreier Software in Behörden beteiligt sind, sowie ganz konkrete Projektmanagement-Wege (Best-Practice-Beispiele). Zudem werden das Testen von barrierefreier Software und das Nachweisen von Barrierefreiheit (Prüfbericht) erläutert.
Zielgruppe des Handlungsleitfadens sind IT- und Beschaffungsverantwortliche öffentlicher Stellen, IT-Dienstleister öffentlicher Stellen sowie Software-Hersteller, deren Produkte bei öffentlichen Stellen eingesetzt werden.
Die Handreichung barrierefreie Software können Sie hier aufrufen:
https://handreichungen.bfit-bund.de/ag02/
Handreichungen des Ausschusses für barrierefreie IT
Alle Handreichungen des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik gemäß § 5 BITV 2.0 finden Sie unter diesem Link:
https://handreichungen.bfit-bund.de/