Hinweis zu Anfragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Datum 29.10.2024
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bekommt derzeit vermehrt Anfragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Da wir personell erst ab 2025 vom Gesetzgeber für diesen Beratungsauftrag ausgestattet werden, können wir Anfragen derzeit nur mit zeitlicher Verzögerung und nach vorhandenen Kapazitäten beantworten. Wir bitten dafür um Verständnis. Bitte beachten Sie, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit keine Rechtsberatung anbietet.
Nutzen Sie gerne die rund um das BFSG vorhandenen Informationen sowie die Unterstützungsangebote auf unserer Website:
Infos zum BFSG:
- FAQ zum BFSG: häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das BFSG und seinen Geltungsbereich
- Auftakt-Webinar zur Themenreihe „BFSG 2025“ (Aufzeichnung): Einführung in Inhalt und Geltungsbereich des BFSG mit Schwerpunkt E-Commerce sowie Beantwortung zahlreicher Fragen der Teilnehmenden
- Webinar-Reihe „BFSG 2025“ (on demand): In sechs Folgen von jeweils 30 bis 60 Minuten Länge geben Referierende Einblick in die technischen Maßnahmen, führen in den Geltungsbereich des BFSG ein und zeigen Beispiele aus der Praxis zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit im E-Commerce
- Vernetzen Sie sich mit uns über unser LinkedIn-Profil. Hier informieren wir regelmäßig zu neuen Entwicklungen, Unterstützungsangeboten oder geben praktische Tipps zur Umsetzung von Barrierefreiheit
Bitte nutzen Sie unser Informationsangebot, bevor Sie eine Anfrage an uns stellen. Vielleicht kann dadurch bereits die eine oder andere Frage geklärt werden oder Sie bekommen erste hilfreiche Tipps für den Start in die Umsetzung. Abonnieren Sie zudem unseren Newsletter, um regelmäßig aktuelle Informationen zu erhalten.