Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen bald abrufbar
Datum 22.07.2024
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine neue Richtlinie für bundesweit einheitliche Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen verabschiedet. Dadurch können sich Patientinnen und Patienten künftig im Internet über die Barrierefreiheit von Arztpraxen vorab informieren.
Mit der „Richtlinie für bundesweit einheitliche Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen“ setzt die KBV die gesetzliche Vorgabe aus dem Sozialgesetzbuch um: Danach sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Versicherten bundeseinheitlich im Internet über den barrierefreien Zugang zur Versorgung für Menschen mit Behinderungen zu informieren (vgl. § 75 Absatz 1a Satz 2 SGB V).
Die Richtlinie trat am 15.7.2024 in Kraft. Sie ist auch für die 16 Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene verbindlich; diese müssen die Richtlinie ebenfalls umsetzen.
Informationen bei Arztsuche online
Die Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Praxen werden in der Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) (https://arztsuche.116117.de) veröffentlicht. Die dort enthaltenen Informationen beruhen auf Angaben der Praxen.
Beteiligung der Bundesfachstelle
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit war an der Erarbeitung der Richtlinie neben den einschlägigen Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten, insbesondere dem Deutschen Behindertenrat, beteiligt (gemäß § 75 Absatz 7 Sozialgesetzbuch V).
Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Mit diesem neuen Kriterienkatalog, der künftig über die Barrierefreiheit von Arztpraxen Auskunft gibt, werden Patientinnen und Patienten wirklich nützliche Informationen erhalten. Das ist eine große Erleichterung für Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreie Praxen angewiesen sind.“
76 Kriterien beschreiben die Barrierefreiheit
Die Richtlinie enthält 76 Kriterien der Barrierefreiheit. Somit sind fast alle der von den Verbänden und der Bundesfachstelle erarbeiteten 83 Kriterien übernommen worden.
Erste Fassung der Richtlinie im Jahr 2022
Eine erste Fassung der Richtlinie trat erstmals zum 1. Januar 2022 in Kraft. Sie enthielt jedoch nach Auffassung der Bundesfachstelle und des Deutschen Behindertenrates noch zahlreiche Unzulänglichkeiten. 2023 verständigte man sich inhaltlich auf ein Konzept, das die wesentlichen Merkmale enthält, die Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen als Informationen über die Barrierefreiheit einer Arztpraxis benötigen. Die aktuelle Richtlinie der KBV setzt dieses Konzept um und liefert im Ergebnis für Menschen mit Behinderungen einen fundierten Wegweiser, der ihnen weiterhilft.