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Unterstützung, Assistenz und Pflege ohne Barrieren - InitiativeSozialraumInklusiv zeigt Best-Practice-Beispiele für einen inklusiven Sozialraum bei Regionalkonferenz in Chemnitz

Datum 23.03.2021

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Chemnitz/Berlin, 23. März 2021

Wie sehen die Versorgungsstrukturen für Unterstützung, Assistenz und Pflege von Menschen mit Behinderungen in Sachsen aus? Welche guten Beispiele gibt es und inwieweit ermöglichen sie das selbstbestimmte Leben für Menschen, die darauf angewiesen sind? Diese und weitere Fragen werden heute auf der 4. Regionalkonferenz der InitiativeSozialraumInklusiv (ISI) erörtert, die von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit dem Titel „Unterstützung, Assistenz und Pflege in einem inklusiven Sozialraum“ veranstaltet wird. ISI ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Selbstbestimmung als Bestandteil von Unterstützungs-, Assistenz- und Pflegedienstleistungen

Im Rahmen der Konferenz sollen die vorhandenen Dienstleistungen beleuchtet werden: von der niederschwelligen Unterstützung im Alltag für Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen über die klassische Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch IX bis hin zu pflegerischen Dienstleistungen. Diese Leistungen sind notwendige Voraussetzung für eine ansonsten selbstständige und selbstbestimmte Bewältigung des Alltags.

Beispiele im Fokus – Selbstbestimmung als Ziel

Anhand von guten Beispielen werden vorhandene Strukturen und Angebote aufgezeigt und Verbesserungspotenziale erörtert. Dabei geht es von Fahrdiensten als Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderungen über Assistenz in Wohngemeinschaften bis hin zu städtischen Informationsportalen zum Thema Barrierefreiheit. Ziel ist es, mit einer ausreichenden und vielfältigen Struktur an Angeboten das selbstbestimmte Leben für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, also einen inklusiven Sozialraum zu gestalten, so wie es nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgesehen ist. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet.

Dazu Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit:

Wer aufgrund einer Einschränkung auf Unterstützung angewiesen ist, muss auch die Möglichkeit besitzen, selbst zu bestimmen, wie, wann, wo und durch wen sie oder er diese Unterstützung in Anspruch nimmt. Nur durch die Existenz vielfältiger Angebote und partizipativer Strukturen erhält das Wunsch- und Wahlrecht Substanz.

Gesellschaftliche Teilhabe vollzieht sich dort, wo die Menschen zu Hause sind. Das ist der kommunale Sozialraum. Und genau dort, vor Ort, sind die Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen inklusiven Raum gestalten lassen, der die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung ermöglichen und verwirklichen kann. Das ist der Anspruch, dem wir uns stellen müssen und für den wir Verantwortung tragen

, so der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler.

Coronabedingt wird die Veranstaltung in Chemnitz ohne Publikum vor Ort als Livestream übertragen. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden erwartet. Mit Fachleuten aus Bund, Ländern und Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis wird das Thema diskutiert. Sven Schulze, Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz, und Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, werden zu Beginn ein Grußwort halten. Anschließend führt Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, in das Thema ein.

Hintergrund:

Die InitiativeSozialraumInklusiv (kurz: ISI) wurde im Juli 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiert. Seit 2019 wird sie von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit weitergeführt. Die Initiative ist zunächst auf drei Jahre angelegt.

Weitere Informationen: www.inklusiver-sozialraum.de

Livestream: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/livestream-isi