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Leitlinien und Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz veröffentlicht

Datum 06.07.2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Leitlinien zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstellt, die Unternehmen das Gesetz erläutert und Fragen zum BFSG beantwortet. Die Leitlinien sollen einen Wegweiser durch das Gesetz darstellen. Außerdem veröffentlicht ist inzwischen die Rechtsverordnung zum BFSG. Sie legt die spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden erstmals private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet. Das Gesetz regelt u.a. die Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeur, Händler und Dienstleistungserbringer), die Marktüberwachung und die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten.

Rechtsverordnung zum BFSG nennt konkrete Anforderungen

Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022 legt die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Sie wurde im Bundesgesetzblatt am 22. Juni 2022 veröffentlicht und ist hier abrufbar:
Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (PDF)

Die Verordnung tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Leitlinien als Hilfestellung für Unternehmen

Als zusätzliche Hilfestellung für Unternehmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstellt. Darin werden Fragen beantwortet wie ob man als Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt oder was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält. Die „Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes“ erläutern den Inhalt des Gesetzes anhand von praktischen Beispielen. Zielgruppe sind Unternehmen und Rechtsanwender. Gerade auch für Kleinstunternehmen ist das Dokument eine wertvolle Hilfe. Zudem erklärt es, weshalb Barrierefreiheit für Unternehmen eine lohnende Investition sein kann.

Hintergrund BFSG:

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) umgesetzt. Das Gesetz wurde im Juli 2021 verkündet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Mit dem Gesetz werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Weitere Informationen zum Gesetz lesen Sie hier: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Weiterführende Links:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
"Barrierefreiheit: Leitlinien helfen Unternehmen" (Meldung vom 23. Juni 2022)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (PDF)

Bundesanzeiger Verlag - Bundesgesetzblatt:
Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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