Seit 1. Januar: Behörden sollen mehr in Leichter Sprache in erklären
Datum 08.01.2018
Menschen mit Demenz, mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen fällt das Lesen von komplexen Texten schwer. Daher werden immer mehr Texte in Leichte bzw. einfache Sprache übertragen. In Deutschland ist nun mit Gesetzesänderungen die Pflicht zu mehr einfachen Texten geschaffen worden. Da die Behördensprache besonders schwierig zu verstehen ist, sind hier besondere Vorschriften erlassen worden.
Seit dem 1. Januar 2018 sollen Behörden und Sozialversicherungsträger mit Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Das gilt sowohl für die mündliche als auch für die schriftliche Kommunikation. Neben Bundesbehörden betrifft das Behörden der gesetzlichen Sozialleistungen (wie Arbeitsagenturen) sowie diejenigen, die diese Sozialleistungen ausführen (wie Krankenkassen, Rentenversicherung, Ärzte). Demnach soll es zum Beispiel bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen Erklärungen in einfacher Sprache geben.
Rechtliche Dokumente einfach erklären
Bundesbehörden müssen für Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen folgende rechtliche Dokumente in einfacher, verständlicher Weise erklären, wenn es die Betroffenen wünschen:
- Bescheide
- Allgemeinverfügungen
- öffentlich-rechtliche Verträge
- Vordrucke
Bei Bedarf sollen sie auch schriftlich in Leichter Sprache erläutert werden. Der notwendige Umfang richtet sich dabei nach den Bedürfnissen der Betroffenen.
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Sozialgesetzbuchs
Die neuen Regelungen beruhen auf einer Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG), die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist: Der § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache wurde erweitert. Schon seit Juli letzten Jahres sollen die Behörden die Leichte Sprache generell mehr nutzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausbauen.
Der § 11 BGG gilt auch für die Sozialverwaltung und die Ausführung von Sozialleistungen (vgl. SGB X § 19 Absatz 1a und SGB I § 17 Absatz 2a).
Was ist Leichte Sprache?
Mehr Informationen zur Leichten Sprache und zur Übertragung von Texten in Leichte Sprache finden Sie hier.