Sechstes Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit im Q&A-Format
Datum 24.09.2024
Beim sechsten Netzwerktreffen digitale Barrierefreiheit, das am 12. September stattfand, hat die Bundesfachstelle ein neues Format ausprobiert: Die Online-Sitzung bot Raum für Fragen und Antworten ("Q&A") zu aktuellen Themen oder Problemen, die die Netzwerkmitglieder beschäftigen. 50 Mitarbeitende von Bundesbehörden nahmen an der Online-Veranstaltung teil.
Nach einer Begrüßung durch Dorothee Wulf stellte Simone Miesner, stellvertretende Leiterin der Bundesfachstelle, aktuelle Informationen zur digitalen Barrierefreiheit vor. Sie berichtete zur DIN Spec Leichte Sprache, die am 3. Dezember 2024 veröffentlicht werden soll. Diese Norm beinhaltet viele Gestaltungshinweise zur Leichten Sprache und wurde unter Beteiligung vieler Institutionen, Dienstleister und Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Leichten Sprache entwickelt. Menschen mit kognitiven Einschränkungen waren ebenfalls an dem Prozess beteiligt. Beauftragt wurde die DIN Spec vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Anschließend berichtete Simone Miesner zur Überarbeitung der EN 301 549 für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Auch zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es Neuigkeiten: Der neue Entwurf des überarbeiteten Gesetzes befindet sich zurzeit in den Ressorts, konnte Frau Miesner mitteilen – das wurde gerade zwei Tage zuvor vom Behindertenbeauftragten des Bundes Jürgen Dusel bekanntgegeben.
Was es Neues auf der Website der Bundesfachstelle gibt und geben wird, berichtete Katrin Herdejürgen. Der tabellarische Vergleich, der die Barrierefreiheit von Videokonferenztools vergleicht, wurde in Leichte Sprache übersetzt und veröffentlicht. Der Text zeigt: Auch komplexe Inhalte können in Leichte Sprache übertragen werden.
Voraussichtlich im Oktober wird ein neuer Bereich auf der Website über barrierefreie Social Media informieren. Dieser wird ausführlich die Zielgruppen und konkrete Anwendungstipps enthalten.
Sven Niklas informierte im Anschluss, dass die Rechtssammlung auf der Website der Fachstelle zeitnah aktualisiert werde. Die Rechtssammlung der Gesetze und Verordnungen zur Barrierefreiheit bietet neben dem Gesamtüberblick eine gute Argumentationsgrundlage über die Breite und Tiefe der Regelungen, die inzwischen mit der Barrierefreiheit befasst sind.
Fragen und Antworten aus dem Netzwerk
Neues Format: Erstmals bot das Netzwerktreffen ganz viel Raum für Fragen und Antworten. Es folgte ein reger Austausch unter den Teilnehmenden der Online-Sitzung. Ein Thema beispielsweise war der (noch immer bestehende) Bedarf an Sensibilisierungs-Maßnahmen und Ideen zur Umsetzung in den Häusern, um das Thema und das Wissen um die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit weiter zu streuen. Verschiedene Teilnehmende berichteten, wie in ihrem Haus die digitale Barrierefreiheit umgesetzt wird, besonders auch was barrierefreie Dokumente angeht. (Tenor war, dass es immer hilfreich ist, wenn die Leitung des Hauses hinter dem Thema Barrierefreiheit steht.)
In Bezug auf barrierefreie Dokumente wurde auch noch einmal betont, wie wichtig es ist, dass jede Nutzerin und jeder Nutzer bereits in Ausgangsdokumenten wie beispielsweise Microsoft Word-Dateien Formatvorlagen nutzt. Das ist die Grundlage dafür, ohne großen Aufwand eine barrierefreie PDF-Dateizu erstellen. Einige Häuser haben für sich intern Dokument-Vorlagen sowie Anleitungen zur Erstellung barrierefreier Word-Dateien erstellt und stellen diese den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.
Ein anderes Thema waren Testverfahren, speziell der BITV-Test. Hier gab es den Wunsch, das Testverfahren erläutern zu lassen. Gerade auch das IT-Personal habe diesbezüglich Fragen und würde sich gerne weiter fortbilden.
Im Rahmen der Angebote, die das Kaufhaus des Bundes den Behörden zur Verfügung stellt, also die Nutzung diverser Rahmenverträge mit Leistungen zur digitalen Barrierefreiheit, kam auch zur Sprache, dass es eine Liste mit künftigen Rahmenverträgen gibt. Dieser Fahrplan ist auf der Website des Beschaffungsamtes abrufbar (Aktuelle Rahmenvertrags-Roadmap).
Thema Archivierung und PDF-Formate PDF/UA und PDF A2A
Im Vorfeld der Sitzung gab es von Netzwerk-Mitgliedern Fragen zum Standard PDF/UA und dem Archivierungsstandard PDF/A. Kurzfristig konnte Stefanie Busch vom Bundesarchiv das Thema kurz und verständlich erläutern. Basis der Frage war auch der Beschluss des CIO-Boards 2023/16 zum einheitlichen Standard PDF/UA (vgl. Beschluss 2023 Nr. 16: „Festlegung eines einheitlichen PDF-Standard der Bundesregierung“ (PDF).
Frau Busch erläuterte, welche Anforderungen an zu archivierende Dateien gestellt werden und welche unterschiedlichen Versionen von PDF/A über PDF/A-1 bis zu PDF/A-4 es gibt. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass eine Datei im Format PDF/UA (hier steht das „A“ für „Accessibility“) nicht immer problemlos in ein PDF/A-Format (hier steht das „A“ für „Archivable“) überführt werden kann. Das Bundesarchiv habe einen Leitfaden herausgegeben, der die verschiedenen Formatversionen und deren Anwendungsfälle erläutert. Der Leitfaden ist öffentlich abrufbar unter https://www.bundesarchiv.de/assets/bundesarchiv/de/Downloads/Erklaerungen/beratungsangebote-grundl-sgv-empfehlungen-pdf-a-versionen.pdf
Netzwerk digitale Barrierefreiheit
Seit Sommer 2022 veranstaltet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zweimal jährlich Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit für Behörden des Bundes. Ziel ist der Austausch und die Vernetzung für die Umsetzerinnen und Umsetzer von digitaler Barrierefreiheit in den Behörden. Aktuell sind 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesbehörden Teil des Netzwerks.
Das nächste Netzwerktreffen wird am 19. November 2024 als Präsenztreffen stattfinden.
Sie möchten auch teilnehmen?
Wenn Sie in einer Bundesbehörde zum Thema digitale Barrierefreiheit arbeiten und Interesse haben, ebenfalls Mitglied im Netzwerk zu werden und an den Treffen teilzunehmen, melden Sie sich bitte bei der Bundesfachstelle:
bundesfachstelle-barrierefreiheit@kbs.de
Weitere Informationen zum Netzwerk finden Sie hier: Netzwerk digitale Barrierefreiheit