Bereich Presse und Service

Presse und Service

In diesem Bereich finden Sie unseren Newsletter, unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungstermine, FAQ zur Barrierefreiheit und den Pressekontakt. Wir freuen uns auch über Lob und Kritik.

Siebtes Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit

Datum 02.12.2024

Das siebte Netzwerktreffen digitale Barrierefreiheit, zu dem die Bundesfachstelle Bundesbehörden eingeladen hatte, fand am 19. November im Konferenzzentrum KOM 27 in der Berliner Mauerstraße statt. Es war das erste Treffen ausschließlich in Präsenz – und bot daher die Möglichkeit zum direkten Austausch mit anderen Teilnehmenden. 70 Mitarbeitende von Bundesbehörden nahmen an der Veranstaltung teil.

Zunächst begrüßten Dorothee Wulf und Simone Miesner von der Bundesfachstelle die Gäste vor Ort. Als erster Tagespunkt wurde die Bundesinitiative Barrierefreiheit vorgestellt.

Blick in den Raum: Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer sitzen im Raum, vorne auf der Bühne stehen zwei Frauen. Dahinter ist ein "Herzlich willkommen" zu lesen.

Vorstellung der Bundesinitiative Barrierefreiheit

Die Bundesinitiative Barrierefreiheit ist aufgrund eines Kabinettbeschlusses gegründet worden. Ihre Themen sind: Mobilität, Wohnen/Bauen, Gesundheit und Digitales. Für die Bundesinitiative wurde ein eigenes Referat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichtet.

Ein Beirat und Sachverständige beraten die Bundesinitiative. Der Beirat ist zu je einem Drittel mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden von Menschen mit Behinderung, aus Ländern und Kommunen sowie aus Wirtschaft und Sozialpartnern besetzt. Die über 100 Sachverständigen werden je nach Thema hinzugezogen. Die Bundesinitiative kümmert sich um verschiedene Fokusthemen aus den vier Lebensbereichen, wie zum Beispiel gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um barrierefreien Tourismus. Auch die Frage, wie die Bundesregierung mit ihren verschiedenen Ministerien selber in Sachen Barrierefreiheit aufgestellt ist, ist ein Schwerpunkt der Bundesinitiative. Darüber hinaus unternimmt sie Maßnahmen zur Sensibilisierung einer breiteren Öffentlichkeit für das Thema.

Mehr zur Initiative lesen Sie auf der Internetseite des BMAS und auf der Website der Bundesinitiative: www.deutschland-barrierefrei.de.

Vortrag Social Media / DBSV

Den zweiten Vortrag hielt Antje Olzem vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV): Sie berichtete über die „Dos und Don‘ts für barrierefreie Posts“. Dabei ging es um diese sechs Unterthemen: Bilder, Videos, Hashtags, Emojis, Unicode-Formatierungen und „ASCII-Art“.

Bilder benötigen einen Alternativtext, also eine Bildbeschreibung – wie diese am besten aussehen sollte, beschreibt der DBSV in 4 Regeln: Bilder und Grafiken barrierefrei. Bei Bildern sollte man darauf achten, dass die wesentlichen Bildinhalte gut zu erkennen sind, also Bilder nicht zu kleinteilig sind und der Hintergrund möglichst ruhig ist. Dabei ist auch ein ausreichendes Kontrastverhältnis von Vorder- zu Hintergrund zu berücksichtigen. Von Bild-Collagen in Social Media riet Frau Olzem ab, da auch sie oft zu kleinteilig sind.

Bezüglich der Schrift in Sozialen Medien rät der DBSV zu einer humanistischen serifenlosen Schriftart wie beispielsweise der Verdana.

Um Kurzvideos wie Reels und Shorts bei Instagram und YouTube für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich zu machen, sollten Inhalte auch über Audio vermittelt werden. Ergänzend ist es sinnvoll, Textbeschreibungen zur Verfügung zu stellen, erläuterte Frau Olzem. Die „5 Tipps für ein barrierefreies Video“ auf der Seite hörfilm.info geben wichtige Hinweise dazu. Lange Videos sollten eine Audiodeskription haben.

Bei Hashtags ist es wichtig, jedes neue Wort innerhalb eines Hashtags groß zu schreiben (wie: #SocialMediaBarrierefrei). Denn nur so macht der Screenreader eine kurze Pause vor jedem neuen Wort. Zur Erläuterung: Screenreader sind Vorleseprogramme, die von blinden und sehbehinderten Menschen am Computer oder Smartphone genutzt werden.

Emojis sollte man nicht zu viele nutzen, denn sie haben einen festgelegten Alternativtext, der vom Screenreader zu jedem Emoji vorgelesen wird. Auch ist auf die Bedeutung, die beim jeweiligen Emoji hinterlegt ist, zu achten – manchmal würde man ein Emoji anders interpretieren als es im Alternativtext beschrieben ist.

Frau Olzem riet davon ab, Unicode-Zeichencodes zum Formatieren von Text in Social Media zu verwenden, denn die so formatierten Wörter werden von Screenreadern nicht vorgelesen. Ebenso wenig sollte man „ASCII-Art“ nutzen, also aus Schriftzeichen Bilder basteln, denn auch solche sind für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer nicht zugänglich.

Mehr Informationen zum Thema Social Media barrierefrei hat der DBSV auf seiner Website zusammengestellt – die Seite wird künftig um weitere Inhalte erweitert: www.dbsv.org/social-media-barrierefrei.html

Thema Social Media auf der Website der Bundesfachstelle

Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat auf ihrer Seite inzwischen umfangreiches Know-how zum Thema barrierefreie Social Media veröffentlicht: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/barrierefreie-social-media. Hier informieren wir zusammen mit der Stiftung barrierefrei kommunizieren!, wie man Posts in Sozialen Medien barrierefrei gestaltet. Dabei werden auch ausführlich die Zielgruppen der digitalen Barrierefreiheit und ihre Bedarfe erläutert. Und zu den verschiedenen Social-Media-Plattformen finden Sie konkrete Anwendungstipps.

Vortrag DigitalService GmbH

Wer ist eigentlich die DigitalService GmbH des Bundes und welche Aufgaben hat sie? Dazu referierte Martin Jordan, Head of Design & User Research. Sein Vortragstitel lautete: „Kein digitales Angebot ist barrierefrei – wie wir das ändern“. Damit fasste er den Bericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik zusammen, die feststellte, dass 0 von 1.892 überprüften Online-Verwaltungsangeboten alle Prüfkriterien der digitalen Barrierefreiheit erfüllen (mehr dazu ist in diesem Blog-Artikel auf der Website der DigitalService GmbH zu lesen:
"Kein digitales Angebot ist barrierefrei – wie wir das ändern wollen").

Die DigitalService GmbH ist die zentrale Digitalisierungseinheit des Bundes. Sie entwickelt digitale Lösungen für und mit der Bundesverwaltung und richtet sich dabei nach dem "Servicestandard für die digitale Verwaltung" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Auch die digitale Barrierefreiheit gehört zu diesem Standard.

Viele Informationen und Lernmaterial zur digitalen Barrierefreiheit stellt die DigitalService GmbH auch auf ihrer Github-Seite zur Verfügung. Mehr zum Unternehmen lesen Sie unter digitalservice.bund.de.

Netzwerk digitale Barrierefreiheit

Seit Sommer 2022 veranstaltet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mindestens zweimal jährlich Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit für Behörden des Bundes. Ziel ist der Austausch und die Vernetzung für die Umsetzerinnen und Umsetzer von digitaler Barrierefreiheit in den Behörden. Aktuell sind 185 Mitarbeitende von Bundesbehörden Teil des Netzwerks.

Sie möchten auch teilnehmen?

Wenn Sie in einer Bundesbehörde zum Thema digitale Barrierefreiheit arbeiten und Interesse haben, ebenfalls Mitglied im Netzwerk zu werden und an den Treffen teilzunehmen, melden Sie sich bitte bei der Bundesfachstelle:
bundesfachstelle-barrierefreiheit@kbs.de, Das nächste Netzwerktreffen wird im März 2025 stattfinden.

Weitere Informationen zum Netzwerk finden Sie hier: Netzwerk digitale Barrierefreiheit