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Aktuelle Meldungen

Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten aus dem Bereich der Barrierefreiheit sowie aus der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Ab sofort wieder finanzieller Zuschuss für barrierefreien Wohnraum von KfW erhältlich

Datum 16.10.2018

Das KfW-Förderprogramm für barrierefreien Wohnraum wurde für das Jahr 2018 neu aufgelegt. Private Eigentümer und Mieter können jetzt wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Das teilten die KfW und das Bundesinnenministerium (BMI) mit.

Zuschüsse in Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro hat das Bundesinnenministerium für barrierereduzierende Maßnahmen im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurden Mittel für den Einbruchschutz erhöht.

Bis zu 6.250 Euro Zuschuss je Wohnung kann für Maßnahmen zur Barrierereduzierung seit Anfang August wieder beantragt werden. Die Nachfrage ist laut KfW nach wie vor gut.

Aktuell gehen wir davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Mittel in 2018 ausreichend sind. Diese Prognose kann sich in Abhängigkeit der Entwicklung der Zusagezahlen noch ändern. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich bei konkret geplanten Maßnahmen eine zeitnahe Antragstellung

, so eine Sprecherin der KfW.

Demografischer Wandel erfordert Maßnahmen

Die Bedeutung der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum wurde auch von Bundesinnenminister Horst Seehofer bekräftigt:

Die Wohnungspolitik bleibt eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Bei allen Maßnahmen, vor allem im Wohnungsbestand, müssen wir insbesondere die Auswirkungen des demografischen Wandels in Deutschland beachten. (…) Ich begrüße sehr, dass wir die Förderung des altersgerechten Umbaus fortsetzen und die Mittel für Einbruchschutz deutlich erhöhen können

, so Seehofer.

Was konkret gefördert wird

Mit Investitionszuschüssen fördern BMI und KfW bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Zuschüsse ermöglichen älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung. Aber auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen oder Familien mit Kindern können davon profitieren. So fördert das Programm beispielsweise den Abbau von Barrieren und Treppen im Hauseingangsbereich und die Schaffung bodengleicher Duschplätze im Badezimmer.

Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“: Erst beantragen, dann bauen

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb kurzer Zeit ihre Förderzusage.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ finden Sie auf der Internetseite der KfW. Dort können auch die Anträge gestellt werden.