Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)

Regelungsgegenstand:
Arbeitsstättenverordnung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
22. Dezember 2020
Europarechtliche Grundlage(n):
EG-Richtlinie 89/654/EWG des Rates
Themengebiete (Auswahl):
Arbeitsstätten, Gebäude
Zuständiges Bundesressort:
Arbeit, Soziales
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 3a Abs. 2 ArbStättV
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A