Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)
Regelungsgegenstand:
Regelung des Ausbaus der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
12. April 2024
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Mobilität
Zuständiges Bundesressort:
Digitales, Verkehr
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 11a Abs. 5
Wortlaut der Vorschrift(en):
(5) Der Bund kann sich an den Kosten für die Instandhaltung von Anlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Verkehrsstationen oder für freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes beteiligen, soweit die Errichtung solcher Anlagen oder die Durchführung solcher Maßnahmen
1. auf Initiative des Bundes und ohne Mitbestimmung der Länder erfolgt ist und
2. vom Bund ganz oder teilweise finanziert worden sind.
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Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A