Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Regelungsgegenstand:
Regelung der Verpflichtungen von Anbietern digitaler Dienste in Deutschland
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
06. Mai 2024
Europarechtliche Grundlage(n):
Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste
und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche
Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
Themengebiete (Auswahl):
Dienstleistungen, Informationstechnik, Kommunikation
Zuständiges Bundesressort:
Digitales, Verkehr
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 17 Abs. 3
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 17
(3) Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste veröffentlicht den Tätigkeitsbericht zeitgleich mit der Vorlage nach Absatz 1 in elektronischer Form und in einem für Menschen mit Behinderungen barrierefreien Format auf ihrer Internetseite.
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Gesetzeskommentierungen:
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Urteile:
N/A